1919/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Peter Haubner

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Unvereinbarkeiten in Anti-Doping-Kommissionen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

Dr. Karlheinz Demel ist für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) als Konsulent in Anti-Doping Fragen tätig, ist Vorsitzender der Dopingkontrollkommission des BMLVS, vertritt die Republik Österreich in den Anti- Doping-Gremien des Europarates und der UNESCO, ist seitens des BMLVS in die Novellierung des Anti-Doping Bundesgesetzes eingebunden, und vertritt und vertrat Sportfachverbände und Athleten in Anti-Doping Angelegenheiten und Verfahren. Weiters war Dr. Karlheinz Demel als Rechtsberater in Anti-Doping Fällen vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) aktiv.

Mag. Gernot Schaar ist Vorsitzender der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), der ersten Instanz in einem Dopingverfahren, und dem Vernehmen nach Rechtsvertreter der NADA. Weiters ist Mag. Schaar Geschäftsführer der ÖRV- Management-GmbH des Österreichischen Radsportverbandes, welche u.a. die Österreichrundfahrt veranstaltet.

Dr. Günter Gmeiner ist zum einen Labor-Chef des WADA akkreditierten Dopingkontrolllabors Seibersdorf und damit für die Untersuchung der abgenommenen Dopingproben verantwortlich, zum anderen (laut einem Kurier-Artikel vom 18.04.2009) auch Mitglied der Auswahlkommission der NADA. Diese wählt jene Sportler aus, die zu Dopingkontrollen herangezogen werden.

Prof. Hans Holdhaus ist Mitglied der Ethikkommission der NADA sowie Direktor des Instituts für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung (IMSB), welches Fachverbände und deren Sportlerinnen und Sportler im sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen Bereich betreut und berät. Weiters soll er Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates von Team Rot Weiß Rot werden, der die Spitzensportförderung des Bundes bewerten bzw. vergeben soll.

Die vielfältigen Tätigkeiten der oben genannten Personen lassen Unvereinbarkeiten vermuten. Ein Mitglied einer Kommission im Kampf gegen Doping dürfte nicht in die (Interessens-)Vertretung von Verbänden und/oder Sportlerinnen und Sportlern involviert sein. Ein Mitglied einer unabhängigen Kommission dürfte auf keinen Fall Rechtsvertreter einer im Verfahren beteiligten Partei sein. Der Ruf Österreichs im Kampf gegen Doping hängt von einer wirkungsvollen und transparenten Arbeitsweise der involvierten Personen und Kommissionen ab.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

1.    Dr. Karlheinz Demel führt folgenden Briefkopf: Rechtskonsulent

Gerichtspräsident i. R.

Dr. Karlheinz Demel

Verteidiger in Strafsachen

UID: AUT58329026

1040 Wien, Prinz Eugen Straße 12

Tel.: 01/50199-5277"

Verfügt Dr. Karlheinz Demel über ein Büro im Haus des Sports, in welchem unter anderem auch die Sektion Sport des BMLVS untergebracht ist?

2.            Wenn ja, wurden ihm Büroräumlichkeiten seitens der Sektion Sport entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt?

3.            Wurde Dr. Karlheinz Demel eine Sekretariatskraft seitens des BMLVS zur Verfügung gestellt?

4.            Wie verhalten sich die vielfältigen Tätigkeiten von Dr. Karlheinz Demel hinsichtlich möglicher Unvereinbarkeiten?

5.            Ist es vereinbar, dass Dr. Karlheinz Demel einerseits entgeltlich als Berater für das BMLVS tätig ist, gleichzeitig aber Verbände und/oder Athletinnen und Athleten in Anti-Doping Angelegenheiten entgeltlich vertritt?

6.            Ist es vereinbar, dass Dr. Karlheinz Demel die Republik Österreich in den Anti-Doping-Gremien des Europarates vertritt und als Rechtsberater für Verbände und/oder Athletinnen und Athleten aktiv ist?

7.            Wird Dr. Karlheinz Demel in Ausübung seiner Vertretungstätigkeit in den Anti-Doping Gremien des Europarates von einem Mitarbeiter der dafür zuständigen Abteilung begleitet?

8.            Auf welcher vertraglichen Basis erfolgt die Vertretungstätigkeit von Dr. Karlheinz Demel im Europarat und für welche Dauer?


9. Hat Dr. Karlheinz Demel die Befugnis die Republik Österreich in den oben genannten Anti-Doping-Gremien des Europarates mit Stimme zu vertreten?

10.Auf welche Weise erfolgt die Koordinierung der durch Dr. Karlheinz Demel ausgeführten Vertretungshandlungen in den Anti-Doping-Gremien des Europarates?

11.    Erhält Dr. Karlheinz Demel Weisungen in Hinblick auf die Vertretung der Republik Österreich oder handelt er nach eigener, selbstständiger Entscheidung?

12.    In wie weit ist die nach der Geschäftseinteilung der Sektion Sport zuständige Abteilung in die Koordinierung der Vertretungshandlungen von Dr. Karlheinz Demel eingebunden?

13.    Verfügt der zuständige Abteilungsleiter der Sektion Sport über eine Weisungsbefugnis gegenüber Dr. Karlheinz Demel?

14.    Wie verhalten sich die vielfältigen Tätigkeiten von Mag. Gernot Schaar hinsichtlich möglicher Unvereinbarkeiten?

15.    Ist es vereinbar, dass Mag. Gernot Schaar einerseits als Vorsitzender der Rechtskommission der NADA tätig ist, gleichzeitig aber für einen Verband die Österreichrundfahrt veranstaltet?

16.    Ist es zutreffend, dass Mag. Gernot Schaar als Rechtsvertreter der NADA tätig ist?

17.    Wenn ja, in welchen Angelegenheiten vertritt Mag. Gernot Schaar die NADA?

18.    Ist es vereinbar, dass Mag. Gernot Schaar für die NADA als Rechtsvertreter tätig ist, gleichzeitig aber als Vorsitzender der Rechtskommission der NADA zu Objektivität in einem Verfahren gegen Athletinnen und Athleten verpflichtet ist?

19.    Ist es zutreffend, dass Dr. Günter Gmeiner Mitglied der Auswahlkommission der NADA ist?

20.    Ist es vereinbar, dass Dr. Günter Gmeiner zum einen als Labor-Chef des Dopingkontrolllabors Seibersdorf für die Untersuchung der abgenommenen Dopingproben verantwortlich ist, zum anderen (laut einem Kurier-Artikel vom 18.04.2009) als Mitglied der Auswahlkommission der NADA für die Auswahl der Sportler zu Dopingkontrollen zuständig ist?

21.    Wie verhalten sich die vielfältigen Tätigkeiten von Hans Holdhaus hinsichtlich möglicher Unvereinbarkeiten?


22. Ist es vereinbar, dass Hans Holdhaus als Direktor des IMSB Fachverbände und Sportlerinnen und Sportler im sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen Bereich betreut und berät und gleichzeitig als Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates von Team Rot Weiß Rot für die Vergabe von Spitzensportförderungsmitteln des Bundes an Verbände und/oder Sportlerinnen und Sportler verantwortlich ist?