1920/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Altersgrenze für den Bezug der Studienbeihilfe

 

 

Derzeit können StudentInnen, die sozialbedürftig sind, noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert haben und einen günstigen Studienerfolg nachweisen ein SelbsterhalterInnenstipendium beziehen, wenn sie zu Studienbeginn das 30. bzw. beim vorliegen entsprechender Voraussetzungen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Altersgrenze beim Bezug eines Selbsterhalterstipendiums lag noch Mitte der 90iger Jahr  bei 40 Jahren und wurde dann im Jahr 1996 im Zuge eines sogenannten „Sparpaketes“ von 40 auf 35 Jahre heruntergesetzt. Auch beim Studienabschlussstipendium ist es aufgrund einer Gesetzesnovelle im Jahr 2003 zu einer Anhebung der Altersgrenze von ursprünglich 38 Jahren auf 41 Jahre gekommen. Es ist zu befürchten, dass diese neuen Altershöchstgrenzen von 35 bzw. 41 Jahren aufgrund der Lebensrealitäten auf Frauen eine benachteiligendere Auswirkung haben als auf Männer. In typischen Frauenbiographien sind Frauen durch Schwangerschaften und Kindererziehung zeitlich, örtlich und finanziell über einen längeren Zeitraum gebunden. Aufgrund ihrer größeren ökonomischen Abhängigkeiten können sie daher die Chance einer beruflichen Fortbildung oder Ausbildung oft erst zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben wahrnehmen.

 

Eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren steht in einem starken Widerspruch zu dem immer wieder propagierten Konzept des „Lebenslangen Lernens“. Aufgrund der schrittweisen Erhöhung des Pensionsantrittsalter werden die heute 40-Jährigen nur in Ausnahmefällen vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen. Nach einem dreijährigen Bachelorstudium würden sie dem Arbeitsmarkt also immer noch mindestens 22 Jahre zur Verfügung stehen. Die Politik der Regierungspartien grenzt durch eine niedrige Altersgrenze von 35 Jahren viele von der Möglichkeit einer Höherqualifizierung aus und erwartet aber gleichzeitig, dass sie durch Fort- und Weiterbildungen auch für die nächsten 25 Jahre ihres Berufslebens aufgrund ihrer guten Qualifikation am Arbeitsmarkt gefragt sind. Hier stellt die Politik widersprüchliche Vorstellungen und Anforderungen an die BügerInnen, die für viele nicht realisierbar sind. Gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise, die viele Menschen für Weiterbildung nutzen möchten, ist eine niedrige Altersgrenze bei der Studienbeihilfe besonders nachteilig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele StudentInnen über 34 Jahre haben im Wintersemester1995 bei der Studienbeihilfenbehörde erstmals einen Antrag auf Studienbeihilfe gestellt, der bewilligt wurde? Wie viele davon waren Frauen, wie viele Männer?

 

  1. Wie viele StudentInnen, aufgegliedert nach Frauen und Männer, über 34 Jahren hatten im Wintersemester 1995 einen Studienbeihilfenbezug?

 

  1. Wie viele StudentInnen über 34 Jahre haben im Wintersemester 2008 bei der Studienbeihilfenbehörde erstmals einen Antrag auf Studienbeihilfe gestellt, der bewilligt wurde? Wie viele davon waren Frauen, wie viele Männer?

 

  1. Wie viele StudentInnen, aufgegliedert nach Frauen und Männer, über 34 Jahren hatten im Wintersemester 2008 einen Studienbeihilfenbezug?

 

  1. Wie viele StudentInnen über 38 Jahre haben im Wintersemester 2002 bei der Studienbeihilfenbehörde erstmals einen Antrag auf ein Studienabschlussstipendium gestellt, der bewilligt wurde? Wie viele davon waren Frauen, wie viele Männer?

 

  1. Wie viele StudentInnen, aufgegliedert nach Frauen und Männer, über 38 Jahren erhielten im Wintersemester 2008 ein Studienabschlussstipendium?