1928/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Familienabschiebungsoffensive der Bundesregierung
In der Anfragebeantwortung 875/J gab Innenministerin Fekter bekannt, dass 364 Familien beim Innenministerium und den Sicherheitsdirektionen zur Abschiebung angemeldet wurden. 176 Familienabschiebungen wurden bereits durchgeführt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum
behaupten Sie in der Öffentlichkeit regelmäßig,
Folgeanträge seien aufgrund ihrer hohen Zahl ein großer
Problembereich im Asylwesen, wenn Ihr Ressort gar keine Statistiken zu
Folgeanträgen führt und daher die tatsächliche Zahl der
eingebrachten Folgeanträge gar nicht bekannt ist?
2. Warum
ist es Ihnen ein Anliegen, mit nicht vorhandenen Zahlen öffentlich
Stimmung gegen AsylwerberInnen zu machen?
3. Ist
die Zahl der bereits abgeschobenen Familien von 176 in der Zahl der zur
Abschiebung angemeldeten Familien (364) bereits enthalten oder ist sie zu
Letzterer hinzu zu fügen?
4. In
welchem Zeitraum wurden die angeführten 176 Abschiebungen
durchgeführt?
5. In
welchem Zeitraum wurden die 364 Familien zur Abschiebung angemeldet?
6. Wie
viele der zur Abschiebung angemeldeten Familien waren seit drei Jahren in
Österreich, wie viele seit vier Jahren, wie viele seit fünf, seit sechs,
seit sieben, seit acht, seit neun und mehr Jahren?
7. Wie
viele der zur Abschiebung angemeldeten Familien hatten oder haben Verfahren
wegen humanitären Aufenthalts (nach alter Rechtslage §§ 72ff NAG
und aktueller Rechtslage nach §§ 43,44 NAG) laufen?
8. Wie
viele der abgeschobenen Familien waren seit drei Jahren in Österreich, wie
viele seit vier Jahren, wie viele seit fünf, seit sechs, seit sieben, seit
acht, seit neun Jahren?
9. Wie viele der abgeschobenen Familien hatten oder haben Verfahren wegen humanitären Aufenthalts (nach alter oder neuer Rechtslage) laufen?
10. Wie viele der 364 Familien haben Kinder im schulpflichtigen Alter?
11. Gibt es bestimmte Richtlinien für BeamtInnen, nach denen sie bei Abschiebung von Familien vorgehen?
12. Bekommen Familien mit schulpflichtigen Kindern Abschiebeaufschübe bis zum Ende des Schuljahres?
13. Wird der jeweilige Klassenvorstand von einer bevorstehenden Abschiebung seines Schülers/seiner Schülerin in Kenntnis gesetzt?
14. Wird zumindest im unmittelbaren Anschluss an eine Abschiebung eines Schulkindes die Schule oder der Klassenvorstand verständigt?
15. Sind den BeamtInnenteams, die die Abschiebungen (Festnahme/Transport zum Flughafen) durchführen, Psychologen beigegeben?