1948/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Behandlung von Patienten ohne E-Card in Krankenhäusern

 

 

 

Laut uns vorliegenden Informationen häufen sich in öffentlichen Krankenhäusern Fälle von Patienten, die ohne E-Card und ohne sich ausweisen zu können, ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

 

Diese Personen werden in einem eigenen System erfasst. Neben offensichtlich obdachlosen Personen sind in diesem Patientenkreis überdurchschnittlich viele Ausländer.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Personen, die keine E-Card vorlegen und sich nicht ausweisen können, wurden im Jahr 2007 in österreichischen Krankenhäusern behandelt?

 

2.      Wie verteilt sich diese Zahl im Jahr 2007 auf die einzelnen Bundesländer (Auflistung)?

 

3.      Wie verteilt sich diese Zahl im Jahr 2007 auf die einzelnen öffentlichen Krankenhäuser (Auflistung)?

 

4.      Wie viele dieser im Jahr 2007 behandelten Personen besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

 

5.      Welche Kosten entstanden dem Steuerzahler dadurch im Jahr 2007?

 

6.      Wie viele Personen, die keine E-Card vorlegen und sich nicht ausweisen können, wurden im Jahr 2008 in österreichischen Krankenhäusern behandelt?

 

7.      Wie verteilt sich diese Zahl im Jahr 2008 auf die einzelnen Bundesländer (Auflistung)?

 

8.      Wie verteilt sich diese Zahl im Jahr 2008 auf die einzelnen öffentlichen Krankenhäuser (Auflistung)?

 

9.      Wie viele dieser im Jahr 2008 behandelten Personen besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

 

10. Welche Kosten entstanden dem Steuerzahler dadurch im Jahr 2008?

 

11. Mit welchem System werden diese Personen erfasst?

 

12. Welche Daten von Patienten ohne E-card und ohne Ausweis werden erfasst und inwieweit kann man von der Richtigkeit dieser Daten ausgehen?

 

13. Trägt der Hauptverband die Kosten für die Behandlung dieser Personen?

 

14. Wenn nein, wer trägt diese Kosten und zu welchen Teilen (Aufschlüsselung)?