1963/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Stand des Zogaj-Verfahrens
Anfang April 2009 teilten die ungarischen Behörden dem österreichischen Innenministerium mit, dass sie für das Verfahren der Familie Zogaj nicht zuständig wären, die Zuständigkeit obliege vielmehr Österreich, aufgrund der Tatsache, dass das Verfahren des ältesten Mitglieds der Familie, Nurie Zogaj, in Österreich behandelt wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
ANFRAGE