2027/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Bundesförderung für thermische Sanierung

 

 

 

 

Nur im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Gegensteuerung gegen die Weltwirtschaftskrise konnte das umwelt-, klima-, sozial-, wirtschafts- und vor allem beschäftigungspolitische „Win-win“-Projekt der Förderung von thermischen Sanierungen endlich ansatzweise begonnen werden.

 

Im Budget 2009 finden sich ausgabenseitig 18 Mio Euro für die thermische Sanierung in der UG 40 und 68 Mio Euro in der UG 43. Zusammen sind das nur 86 Mio Euro anstatt der angekündigten 100 Mio Euro für thermische Sanierungen.

 

Für diese Maßnahme des Konjunkturpaketes II war die Finanzierung zu je 50 Millionen über Rücklagen des KLIEN sowie über Gelder aus einer angekündigten „Sonderdividende“ des Verbundes vorgesehen. Die Dividendenzahlung des Verbundes an die Republik wurde 2009 einmalig mit 201,5 Mio Euro einnahmenseitig budgetiert, obwohl laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. März 2009 lediglich 165 Mio Euro an die Republik als Dividende für das Geschäftsjahr 2008 ausgezahlt werden soll. Ob eine weitere Dividendenzahlung von der Hauptversammlung beschlossen wird, ist offen. Hinsichtlich der Verwendung der angekündigten KLIEN-Mittel für die thermische Sanierung bleibt ebenfalls ein Fehlbetrag offen: Als Entnahme aus Rücklagen finden sich im Teilheft Kassenverwaltung jeweils 18 Mio Euro für die Untergliederung Wirtschaft und die Untergliederung Umwelt im Bundesvoranschlag 2009 einnahmenseitig budgetiert – insgesamt 36 Mio Euro anstatt der angekündigten 50 Mio Euro. Somit werden sowohl einnahmenseitig als auch ausgabenseitig im Bundesvoranschlagsentwurf 2009 14 Mio Euro nicht ausgewiesen, die auf die Gesamtsumme von 100 Mio Euro für die thermische Gebäudesanierung fehlen.

 

Neben den fehlenden 14 Mio Euro mindert noch die Vergabepraxis des Bundes den Effekt der dringend nötigen Sanierungsförderung. Sie verhindert zB in Oberösterreich die Landesförderung. Wer hier um eine Sanierungsförderung ansucht, benötigt ein kostenloses Gutachten des Energiesparverbands, um die Zweckmäßigkeit nachzuweisen. Die Aufträge können sofort erteilt werden.

 


Die Fördermaßnahmen des Bundes werden hingegen über Banken und Bausparkassen abgewickelt und erfordern einen von einem Experten für ca 300 Euro erstellten Energieausweis des Gebäudes. Erst dann kann der Auftrag erteilt werden. Wenn nun beide Förderungen (Bund und Land) angestrebt werden, entscheidet die Zusage der Bundes; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Landesförderung blockiert.

 

Die Vorlage eines Gebäudeausweises stellt den Status quo dar und garantiert per se noch keine zweckmäßige Verwendung der Mittel. Deshalb erscheint die Vorlage eines Energieausweises als Fördervoraussetzung nicht zweckmäßig. Noch dazu dient der Energieausweis der Information der MieterInnen oder KäuferInnen und wird in seiner „alten“ Form vor der Sanierung nach den Sanierungsmaßnahmen hinfällig, sodass ein neuer ausgestellt werden muss. So erfordert die Bundesförderung insgesamt mindestens 600 Euro an Ausweiskosten!

 

Neben diesen bürokratischen Erfordernissen stellt die Gesamtsumme des Förder­topfes „thermische Sanierung“ ein Haupthindernis für umfassende und flächen­deckende Maßnahmen dar. Denn angesichts der Sanierungsbereitschaft der Bevölkerung / Privaten dürfte bereits bis Ende Juli der bereitgestellte Betrag von 50 Mio ausgeschöpft sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Auf welche Weise werden Sie die oben beschriebene Blockadewirkung Ihrer Vorschrift der Vorlage eines Energieausweises vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen umgehend beseitigen?

 

2.             Welchen Sinn hat die Vorlage eines Energieausweises im Voraus?

 

3.             Ist nicht der Nachweise von Energieeinsparungen als Kontroll- und Steuerungsinstrument sinnvoller?

 

4.             Wen nein, warum nicht?

 

5.             Warum anerkennen Sie nicht das Gutachten des Energiesparverbands OÖ?

 

6.             Warum werden Sie die Fördermittel für Private nicht ab Juli aufstocken, wenn voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt der derzeit geringe Förderumfang erschöpft ist?

 

7.             Warum stimmten Sie im Ministerrat nicht gegen die ökologisch und ökonomisch widersinnige Verschrottungsprämie von Altautos und reklamierten diese Mittel für die thermische Sanierung?