2065/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Überalterung der Exekutive

 

 

Aus der Anfragebeantwortung 397/AB XXIV. GP, geht hervor:

„Nachstehend werden die im Bereich des Exekutivdienstes infolge Erreichung des

gesetzlichen Übertrittsalters (Ü) sowie aufgrund der Verlängerung der Hacklerregelung (H) in den Jahren 2009 bis 2013 zu erwartenden Ruhestände je Landespolizeikommando dargestellt. Ruhestände wegen Dienstunfähigkeit sind mangels Vorhersehbarkeit nicht umfasst.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 


Anfrage:

 

 

 

1.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im exekutiven Außendienst mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, aufgeschlüsselt nach Landespolizeikommanden und Polizeieinheiten?

2.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Wien mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

3.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Niederösterreich mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

4.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Burgenland mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

5.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Oberösterreich mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

6.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Salzburg mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

7.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando   Steiermark mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

8.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Kärnten mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

9.     Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Tirol mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

10. Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Vorarlberg mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche - wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig - zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

11. Welche Maßnahmen und Strategien werden seitens dem BM.I verfolgt, um der zunehmende Überalterung der Exekutive, insbesondere jener Beamten im exekutiven Außendienst, in den nächsten 5 Jahren entgegenzuwirken?

12. Welche persönlichen Perspektiven und Berufsaussichten will das BM.I der Personengruppe der über 50-jährigen Exekutivbeamten anbieten, um eine "innere Kündigung" dieser Exekutivbeamten im exekutiven Außendienst zu verhindern?