2070/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.05.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verkehrsübertretungen von Diplomaten
Diplomatische Immunität ist der Schutz von Diplomaten vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung in einem fremden Staat. Auch mitreisenden Familiengehörigen von Diplomaten wird vom Empfangsstaat Immunität gewährt. In manchen Bereichen wird diese diplomatische Immunität aber überstrapaziert und stößt in keinster Weise auf das Verständnis der Bevölkerung.
Laut „Die Welt online“ waren Botschaftsangehörige 55 Mal in Unfälle verwickelt, 27 Mal begingen sie Fahrerflucht, 23 Menschen wurden dabei verletzt. Spitzenreiter der „Diplomaten-Verkehrsrowdys“ waren - wie schon im Jahr davor - Saudi-Arabien, Russland, Ägypten, China, Libyen, Iran, Polen, Frankreich und Griechenland. Die Dunkelziffer der Vergehen dürfte allerdings weit höher liegen.
Da davon auszugehen ist, dass auch in Österreich Diplomaten mit Hinweis auf ihre diplomatische Immunität Verkehrsstrafen nicht bezahlen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben die Bezahlung von Strafzetteln aufgrund von Verkehrsübertretungen jeweils in den letzten 3 Jahren mit dem Hinweis auf ihre diplomatische Immunität nicht bezahlt?
2. In welcher Höhe konnten deshalb jeweils in den letzten 3 Jahren Verkehrsstrafen nicht eingehoben werden?
3. Welche Verkehrsübertretungen wurden dabei wie oft begangen?
4. Aus welchen Staaten stammen die jeweiligen Personen, die Verkehrsübertretungen begangen haben, aufgrund ihrer diplomatischen Immunität aber die Strafzettel nicht bezahlt haben?
5. Wie viele Personen, die diplomatische Immunität besitzen, haben jeweils in den letzten 3 Jahren Verkehrsunfälle verursacht?
6. Wie viele Personen wurden dabei verletzt bzw. getötet?
7. Aus welchen Staaten stammen die jeweils an Unfällen beteiligten Personen mit diplomatischer Immunität?
8. Gibt es bzgl. der Behandlung von Verkehrsübertretungen oder der Nichtbezahlung von Strafen einen Unterschied, ob ein Fahrzeug auf eine bestimmte Person oder auf eine bestimmte diplomatische Vertretung angemeldet ist?
9. Inwieweit haben Personen, die diplomatische Immunität besitzen, jeweils in den letzten 3 Jahren Fahrerflucht begangen?
10. Sind Personen, die diplomatische Immunität besitzen, im Vormerksystem erfasst und wenn ja, wie viele und mit wie vielen Vormerkungen?