Eingelangt am 14.05.2009
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Anfrage
der Abgeordneten
Tadler,Hagen
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend
„leerstehende Büroräumlichkeiten und Tiefgaragenplätze in
den Finanzämtern Salzburg“
Die
Büroräumlichkeiten in den Finanzämtern der Stadt Salzburg (FA91
und FA93) werden offenbar nicht ausgiebig genutzt ebenso wie deren
Tiefgaragenplätze. Bei einem erhöhten Bedarf an
Parkmöglichkeiten, wie bei einem Spiel des Salzburger Eishockeyvereins,
wird im Umfeld des Eishockeystadions alles zugeparkt.
Daher
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
- Wie
hoch ist die Auslastung der Büroräumlichkeiten im Finanzamt Salzburg
Stadt (FA 91) und im Finanzamt Salzburg Land (FA 93)?
- Stehen
Büroräumlichkeiten in oben angeführten Finanzämtern
leer? Wenn ja, warum stehen diese leer?
- Sollten
Büroräumlichkeiten leer stehen, werden diese anderweitig
genutzt? Wenn ja, wie werden diese genutzt? Wenn nein, warum nicht?
- Wer
Verwaltet diese Liegenschaften bzw. Büroräumlichkeiten und die
Tiefgaragenplätze oben genannter Finanzämter?
- Wäre
es grundsätzlich möglich, die Büroräumlichkeiten der
Finanzämter in Salzburg anderweitig zu nutzen?
- Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um leer stehende
Büroräumlichkeiten zu nutzen?
- Wie
viele Tiefgaragenplätze gibt es in den Finanzämtern FA 91 und FA
93?
- Wie
viele Tiefgaragenplätze werden von den Mitarbeitern der oben
genannten Finanzämter dauernd belegt?
- Stehen
Tiefgaragenplätze in oben angeführten Finanzämtern leer?
Wenn ja, warum stehen diese leer?
- Wäre
es grundsätzlich möglich, die Tiefgaragenplätze der
Finanzämter in Salzburg anderweitig zu nutzen?
- Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um leer stehende
Tiefgaragenplätze zu nutzen?