2079/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Walser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Einschüchterungsversuche durch Androhung der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen Leiter der Bundesanstalt für Bergbauernfragen

 

 

Das Präsidium Ihres Ressorts hat auf den offenen Brief des ehemaligen Leiters der Bundesanstalt für Bergbauernfragen Dr. Josef Krammer vom 4.4.2009 (sh. dazu auch Parlamentarische Anfrage 1686/J  vom 16.4.2009)

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01686/imfname_155740.pdf

unverhältnismäßig scharf, mit Androhung der Einleitung eines Strafverfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, reagiert: (Zitat) „Die von Herrn Krammer über die neue Leiterin der BA für Bergbauernfragen getroffenen Feststellungen sind unrichtig und zutiefst menschenverachtend, sodass erwogen wird, diesbezüglich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz ein Verfahren einzuleiten.“ (Zitatende)

 

Inzwischen wurden mehrere Universitätsprofessoren um ihre Meinung zur gegenständlichen Präsidialmitteilung befragt. Alle sehen übereinstimmend keinen Ansatz für eine strafrechtliche Relevanz der Aussagen von Dr. Krammer.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Haben Sie von der gegenständlichen Androhung einer strafrechtlichen Verfolgung gewusst?

 

  1. Haben sie die Androhung der strafrechtlichen Verfolgung von Dr. Josef Krammer dem Präsidium ihres Ressorts angeordnet? Wenn nein, hat ihr Präsidium ohne ihres Wissen gehandelt?

 

  1. Ist es die neue Linie des Ministeriums unter Ihrer Leitung, ehemaligen MitarbeiterInnen  mit Strafverfolgung zu drohen, wenn diese Kritik äußern, die auf einer berechtigten Sorge basiert?

 

  1. Was werden Sie unternehmen um den Versuch der Kriminalisierung von Dr. Josef Krammer wieder gut zu machen?
  2. Welche qualitätssichernden Maßnahmen werden Sie setzen, um in Zukunft derartige Einschüchterungsversuche von Bediensteten, die aus berechtigten Gründen, ihre Meinung frei äußern, zu verhindern?