2088/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Rechtsschutz im Strafvollzug

 

Sowohl gegen Anordnungen oder Entscheidungen als auch das Verhalten von Strafvollzugsbeamten können sich Gefangene beschweren, sofern sie in ihren Rechten betroffen sind.

 

Die Beschwerde muss sich stets auf ein subjektives Recht beziehen, ein solches ergibt sich aus § 22 StVG, der Strafgefangenen ua einen Anspruch auf eine Behandlung unter Beachtung ihres Ehrgefühls und der Menschenwürde einräumt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Beschwerden nach § 120 StVG wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 erhoben?

 

2.      Wie viele Beschwerden nach § 122 StVG wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 erhoben?

 

3.      Über wie viele der in den Jahren 2006, 2007 und 2008 erhobenen Beschwerden nach § 120 StVG hat die Vollzugskammer entschieden?

 

4.      Wie vielen Beschwerden nach § 120 StVG hat die Vollzugskammer in den Jahren 2006, 2007 und 2008 stattgegeben?

 

5.      Über wie viele der in den Jahren 2006, 2007 und 2008 erhobenen Beschwerden nach § 120 StVG hat der Anstaltsleiter - aufgegliedert nach Justizanstalten - entschieden?


6.      Wie vielen Beschwerden nach § 120 StVG hat der Anstaltsleiter - aufgegliedert nach Justizanstalten - in den Jahren 2006, 2007 und 2008 stattgegeben?

 

7.      Wie viele Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden aufgeteilt nach Justizanstalten in den Jahren 2006, 2007 und 2008 von den jeweiligen Anstaltsleitern entschieden?

 

8.      Wie vielen Beschwerden wegen Ordnungswidrigkeiten hat der Anstaltsleiter - aufgegliedert nach Justizanstalten - in den Jahren 2006, 2007 und 2008 stattgegeben?

 

9.      Wie viele Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 von der Vollzugskammer entschieden?

 

10.    Wie vielen Beschwerden wegen Ordnungswidrigkeiten hat die Vollzugskammer in den Jahren 2006, 2007 und 2008 stattgegeben?

 

11.    Welche Defizite bzw. Mängel wurden von der Vollzugskommission 2007 in ihrem Bericht an das Bundesministerium für Justiz angesprochen?

 

12.    Welche Konsequenzen wurden aus diesem Bericht durch das BMJ gezogen?

 

13.    Welche Defizite bzw. Mängel wurden von der Vollzugskommission 2008 in ihrem Bericht an das Bundesministerium für Justiz angesprochen?

 

14.    Welche Konsequenzen wurden aus diesem Bericht durch das BMJ gezogen?

 

15.    Wie beurteilen Sie die Arbeitsbedingungen der Vollzugskommissionen aufgrund der Ehrenamtlichkeit der Mitglieder?

 

16.    Besteht die Absicht, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention (OPCAT) dem Nationalrat vorzulegen?

 

17.    Wenn ja, wann soll das geschehen?

 

18.    Wenn nein, was für Gründe gibt es, dass das OPCAT dem Nationalrat nicht vorgelegt wird?

 

19.    Gibt es bereits Ideen zur Umsetzung des OPCAT?