2092/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2009
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Justiz
betreffend Ungereimtheiten um die Hausdurchsungen in der Meinl Bank AG
Am 18. Februar 2009 fanden Hausdurchsuchungen der Kriminalpolizei an mehreren Geschäftsorten der Meinl Bank AG, so auch in der Zentrale, 1010 Wien, Bauernmarkt 2, statt.
Nebst den anwesenden Beamten nahmen an der Hausdurchsuchung in der Zentrale auch der Gerichtsgutachter in der „Causa Meinl“, Herr Thomas Havranek sowie der pensionierte Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Robert Sturm, Teil.
Der vom Gericht in der „Causa Meinl“ bestellte Gutachter Thomas Havranek leitet die in Wien ansässige Firma CIN (Corporate Information Network), zu deren Partnern der Herr Bundesminister für Inneres a.D., Dr. Ernst Strasser, sowie in beratender Funktion Robert Sturm , angehören.
Die Tatsache, daß nebst Herrn Thomas Havranek auch sein Firmenkollege Robert Sturm an der Amtshandlung der Hausdurchsuchung in der Meinl Bank Zentrale teilnahmen, erweckt den dringenden Verdacht, daß Herr Havranek und Herr Sturm allenfalls im geschäftlichen Interesse ihrer privat-investigativen Firma CIN gehandelt haben könnten.
Ferner soll über die Hausdurchsuchung am 18.2.2009 in der Zentrale der Meinl Bank AG kein Protokoll mit schriftlicher Anwesenheitsliste existieren.
Aufgrund dieser für den Rechtsstaat beunruhigenden Vorkommnisse und Ungereimtheiten stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
Anfrage:
1. Zu welchem Zeitpunkt und durch welche Dienststelle wurden die Herren Thomas Havranek und Robert Sturm die Hausdurchsuchung am 18.2.2009 in der Zentrale der Meinl Bank AG angekündigt?
2. In welcher Funktion und Aufgabenstellung nahm Herr Thomas Havranek an der Hausdurchsuchung Teil ?
3. In welcher Funktion, Aufgabenstellung und auf welcher rechtlichen Basis nahm Herr Robert Sturm an der Hausdurchsuchung in der Zentrale der Meinl Bank AG teil?
4. Existiert über die Hausdurchsuchung der Zentrale der Meinl Bank AG vom 18.2.2009 ein schriftliches Protokoll? Wenn ja, wo liegt dieses auf und wo befindet sich die Anwesenheitsliste? Wenn nein, warum nicht?
5. Können Sie ausschließen, daß im Zuge der Hausdurchsuchung sichergestellte, oder Informationen aus in Einsicht genommenen Unterlagen mißbräuchlich an außerbehördliche Stellen gelangt sein könnten? Welche konkreten Erkenntnisse liegen Ihnen diesbezüglich vor?
6. Betrachten Sie es als problematisch, wenn bei einer behördlichen Hausdurchsuchung mindestestens zwei Personen teilnehmen, die gemeinsam mit einem Bundesminister für Inneres a.D. einer investigativen Privatfirma angehören? Wenn nein, warum nicht?
Wien, am