210/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend unrichtige Anfragebeantwortung der Anfrage 4314/J XXIII. GP

In der Anfrage 4314/J XXIII. GP des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

lautete die Frage 7: Kommt man in diesem Zusammenhang mit den vorhandenen Stundenkontingenten für die Beamten in der Justizanstalt Josefstadt aus oder wurde für den Mehraufwand auch ein höheres Stundenkontingent zur Verfügung gestellt?"

In der Anfragebeantwortung 4340/AB XXIII. GP vom 8. Juli 2008 führte die Bundes­ministerin für Justiz aus: Das Stundenkontingent wurde für die Vollziehung des § 133a StVG nicht aufgestockt. Es liegen der Personalabteilung der Strafvollzugsdirek­tion auch keine Anträge vor."

Aus einem Schreiben der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 17. Juli 2008, welches als Reaktion auf dieses Anfragebeantwortung an die Vollzugsdirektion gerichtete wurde, geht hervor, dass die oben zitierte Antwort zur Frage 7 unrichtig ist. Es wurde nämlich bereits im April 2008 (Pers/903/08 vom 8.4.2008) der Antrag um Neusyste­misierung von 1,5 Planstellen für den Justizwachdienst im Hinblick auf die Umset­zung des § 133a StVG gestellt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bun­desministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.   Warum haben Sie die Abgeordneten zum Nationalrat falsch informiert?

2.   Wie oft haben Sie auf diese Weise bereits die Unwahrheit gegenüber dem Na­tionalrat kundgetan?

3.            Aus welchen Gründen haben Sie diese Anfrage falsch beantwortet?

4.            Warum sind Ihnen die Vorgänge in Ihrem Ressort nicht bekannt?

5.   Warum stellten Sie die abgegebene Anfragebeantwortung nicht richtig, als Ih­nen durch das Schreiben der Justizanstalt Wien-Josefstadt bekannt wurde, dass die an den Nationalrat übermittelte Antwort falsch war?


 

6.     Werden Sie dies noch in einem Schreiben an die Präsidentin des Nationalra­tes richtig stellen?

7.     Wenn ja, wann?

8.     Wenn nein, warum nicht?

9.     Wie werden Sie dies künftig handhaben?