Eingelangt am 20.05.2009
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Errichtung von Wasserkraftwerken und Aneignung der
dafür notwendigen Grundstücke
Um internationale Verpflichtungen
einhalten zu können und die Anteile an erneuerbarer Energie zu
erhöhen, bemühen sich fast alle EVUs, neue Wasserkraftwerke zu
errichten. Aus diesem Grund werden die letzten ergiebigen
freien Fließstrecken in die neuen Energiepläne einbezogen.
Unberücksichtigt bei den vorhandenen Wassermengen bleiben allerdings die
Veränderungen der klimatischen Bedingungen in unseren Breiten. Auch werden
bei diesen Ausbauplänen die Grenzen, die die Wasserrahmenrichtlinie und
die FFH-Richtlinie setzen, viel zu wenig berücksichtigt. Ebenso werden von
den Kraftwerksbetreibern in einigen Fällen nicht immer korrekte Methoden
bei der Aneignung von dafür notwendigen Grundstücken angewandt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche Kraftwerke größer als 1 MW installierte Leistung
im Sommer sind in konkreter Planung? Welche Kraftwerke sind bereits
im Bau? Bitte um Aufzählung nach Größe und Standort.
- Welche Kraftwerke
größer als 1 MW wurden in den letzten fünf Jahren wasserrechtlich
bewilligt?
- Gibt es für die
genannten Kraftwerke auch bereits Einschätzungen und
Prognosen über die Wassermengen für die nächsten 10, 20,
30, 40 und mehr Jahre?
- Da Kraftwerke meist im
öffentlichen Interesse sind, werden die Aneignungen der
notwendigen Grundstücke durch rigide Gesetze gesichert. Ist
dies auf Grund der Umwandlung der meisten EVUs in profitorientierte AGs
ihrer Auffassung nach noch verfassungskonform, zumal
durch ausschließlich auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen
einzelne StaatsbürgerInnen ihre Grundstücke durch Enteignung
verlieren?
- Landwirtschaftskammern
vereinbaren oft Rahmenverträge mit den EVUs, in denen Preise
und andere Modalitäten geregelt sind. Vertreter der EVUs
schüchtern die GrundstückseignerInnen oft damit ein, dass
diese Vereinbarungen bindend sind. Die Drohung der Enteignung wird meist
unverhüllt ausgesprochen. Sind diese Rahmenverträge rechtlich
bindend ?
- Manche EigentümerInnen
haben zwar nichts gegen das Kraftwerk an sich, wollen aber Ihre
Grundstücke langfristig verpachten. Diese Möglichkeit wird
von manchen Verhandlern der EVUs strikt ausgeschlossen und mit Enteignung
gedroht. Ist eine langfristige Verpachtung der für den Bau des
KW notwendigen Grundstücke rechtlich möglich?