2104/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Landwirt als Tierquäler
Die NÖN Lokalausgabe Amstetten meldete kürzlich:
"Landwirt als Tierquäler
BIBERBACH /
Amtstierärztin fand Rinder und Schafe in schlechtem Zustand. Auf Misthaufen
lagen Skelette und Hühnerkadaver.
Wegen des Verdachts der Tierquälerei muss sich ein Landwirt aus Biberbach
verantworten. Der Bauer war der Behörde in den letzten Jahren bereits
mehrfach aufgefallen und auch bestraft worden.
Vor kurzem führte die Amtstierärztin erneut eine Kontrolle auf dem
Anwesen durch. Was sie vorfand, war dramatisch. Im Stall standen 12 halb
verhungerte Rinder - etliche davon waren auch wund gelegen. Die Klauen waren
seit langer Zeit nicht gepflegt worden und die Tiere lagen in ihrem eigenen
Mist. Frische Streu hatten sie offenbar schon lange nicht bekommen.
Schlecht genährt waren auch die 35 Schafe, die der Bauer auf dem Hof
hielt. Zum Teil waren sie auch krank und es lagen auch schon verendete Tiere im
Stall. Ein Schaf musste sofort eingeschläfert werden. Die Rinder wurden
geschlachtet.
Auf dem unbefestigten Boden nahe dem Stallgebäude hatte der Landwirt rund
200 Kubikmeter Festmist gelagert. Das Wasser versickerte im Gelände. Auf
dem Misthaufen fand die Amtstierärztin auch noch zwei Rinderskelette und unzählige
Hühnerkadaver."
Derartige Berichte über verwahrloste, gequälte und misshandelte Nutztiere sind leider keine Seltenheit.
In den vergangenen Jahren wurden jeweils mehr als dreitausend derartige Vorfälle zur Anzeige gebracht, wobei mitunter auch größere Bestände von landwirtschaftlichen Nutztieren über einen langen Zeitraum hin gequält wurden.
Gerade im ländlichen Raum entgeht es den Nachbarn und der Umgebung in aller Regel nicht, wenn gravierend Missstände über längere Zeit auftreten. Bevor die Behörden eingreifen, muss es in aller Regel zu extremen Auswüchsen an Grausamkeit - so wie in dem oben geschilderten Fall - kommen.
Weil sich auch herumspricht, dass Tierquälerei an landwirtschaftlichen Nutztieren vielfach seitens der Behörden noch als Kavaliersdelikt behandelt wird, zögert die Umgebung umso mehr, Anzeigen zu erstatten und gegen die Missstände aufzutreten. Ein Teufelskreis aus Qual / Schweigen und Vertuschen entsteht, wobei in aller Regel auch die Situation der überforderten oder gestörten Tierhalter eine schlimme ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde im konkreten Fall erst so spät - eigentlich viel ZU spät eingegriffen?
2. Welche Maßnahmen zur Überwachung der Tierschutzbestimmungen auf diesem Betrieb hat die Bezirksverwaltungsbehörde bisher unternommen?
3. Wie viele Kontrollen wurden bisher auf diesem Betrieb durchgeführt und was war das Ergebnis?
4. Wurde dem Betrieb im Rahmen der Kontrolle durch den Amtstierarzt ein Mängelbehebungsauftrag erteilt, um einen tierrechtskonformen Zustand innerhalb einer gesetzten Frist wieder herzustellen? Gab es Nachkontrollen?
5. Wie viele Übergriffe an Landwirtschaftlichen Nutztieren wurden Österreich weit in den letzten 3 Jahren zur Anzeige gebracht; in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen und in wie waren die Strafhöhen gestreut?
6. Was werden sie unternehmen, damit in Zukunft auch landwirtschaftliche Nutztiere den ihnen als empfindsame Lebewesen zustehenden Schutz der Gesetze genießen können?
7. Wie hoch ist die Kontrolldichte?
8. In wie vielen Fällen wurde ein Verbot der Tierhaltung ausgesprochen bzw. wurden die Tiere abgenommen?
9. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechende Wahrnehmungsberichte der Tierschutz-Ombudsstelle dem Parlament laufend zur Verfügung gestellt werden?