2104/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Landwirt als Tierquäler

 

 

Die NÖN Lokalausgabe Amstetten meldete kürzlich:

 

"Landwirt als Tierquäler

BIBERBACH / Amtstierärztin fand Rinder und Schafe in schlechtem Zustand. Auf Misthaufen lagen Skelette und Hühnerkadaver.

Wegen des Verdachts der Tierquälerei muss sich ein Landwirt aus Biberbach verantworten. Der Bauer war der Behörde in den letzten Jahren bereits mehrfach aufgefallen und auch bestraft worden.
Vor kurzem führte die Amtstierärztin erneut eine Kontrolle auf dem Anwesen durch. Was sie vorfand, war dramatisch. Im Stall standen 12 halb verhungerte Rinder - etliche davon waren auch wund gelegen. Die Klauen waren seit langer Zeit nicht gepflegt worden und die Tiere lagen in ihrem eigenen Mist. Frische Streu hatten sie offenbar schon lange nicht bekommen.

Schlecht genährt waren auch die 35 Schafe, die der Bauer auf dem Hof hielt. Zum Teil waren sie auch krank und es lagen auch schon verendete Tiere im Stall. Ein Schaf musste sofort eingeschläfert werden. Die Rinder wurden geschlachtet.
Auf dem unbefestigten Boden nahe dem Stallgebäude hatte der Landwirt rund 200 Kubikmeter Festmist gelagert. Das Wasser versickerte im Gelände. Auf dem Misthaufen fand die Amtstierärztin auch noch
zwei Rinderskelette und unzählige Hühnerkadaver."

Derartige Berichte über verwahrloste, gequälte und misshandelte Nutztiere sind leider keine Seltenheit.

In den vergangenen Jahren wurden jeweils mehr als dreitausend derartige Vorfälle zur Anzeige gebracht, wobei mitunter auch größere Bestände von landwirtschaftlichen Nutztieren über einen langen Zeitraum hin gequält wurden.

Gerade im ländlichen Raum entgeht es den Nachbarn und der Umgebung in aller Regel nicht, wenn gravierend Missstände über längere Zeit auftreten. Bevor die Behörden eingreifen, muss es in aller Regel zu extremen Auswüchsen an Grausamkeit - so wie in dem oben geschilderten Fall - kommen.

Weil sich auch herumspricht, dass Tierquälerei an landwirtschaftlichen Nutztieren vielfach seitens der Behörden noch als Kavaliersdelikt behandelt wird, zögert die Umgebung umso mehr, Anzeigen zu erstatten und gegen die Missstände aufzutreten. Ein Teufelskreis aus Qual / Schweigen und Vertuschen entsteht, wobei in aller Regel auch die Situation der überforderten oder gestörten Tierhalter eine schlimme ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.          Warum wurde im konkreten Fall erst so spät - eigentlich viel ZU spät eingegriffen?

2.          Welche Maßnahmen zur Überwachung der Tierschutzbestimmungen auf diesem Betrieb hat die Bezirksverwaltungsbehörde bisher unternommen?

3.          Wie viele Kontrollen wurden bisher auf diesem Betrieb durchgeführt und was war das Ergebnis?

4.          Wurde dem Betrieb im Rahmen der Kontrolle durch den Amtstierarzt ein Mängelbehebungsauftrag erteilt, um einen tierrechtskonformen Zustand innerhalb einer gesetzten Frist wieder herzustellen? Gab es Nachkontrollen?

5.          Wie viele Übergriffe an Landwirtschaftlichen Nutztieren wurden Österreich weit in den letzten 3 Jahren zur Anzeige gebracht; in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen und in wie waren die Strafhöhen gestreut?

6.          Was werden sie unternehmen, damit in Zukunft auch landwirtschaftliche Nutztiere den ihnen als empfindsame Lebewesen zustehenden Schutz der Gesetze genießen können?

7.          Wie hoch ist die Kontrolldichte?

8.          In wie vielen Fällen wurde ein Verbot der Tierhaltung ausgesprochen bzw. wurden die Tiere abgenommen?

9.          Werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechende Wahrnehmungsberichte der Tierschutz-Ombudsstelle dem Parlament laufend zur Verfügung gestellt werden?