2124/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „K.-o.-Tropfen in Drinks & gefährliche Partydrogen"

Am ersten Maiwochenende kollabierten fünf Gäste zwischen 16 und 29 Jahren in einem
Wiener Lokal und mussten mit lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen in Spitäler
eingeliefert und behandelt werden. Sie ließen sich oder mischten sich - wie sich später
herausstellte - selbst freiwillig eine drogenähnliche Substanz (Partydroge) in ihre Getränke
(Liquid Ecstasy). Diese Partydroge ist nach Presseberichten frei erhältlich, und seit mehreren
Jahren in der Partyszene aber extrem gefährlich.

„Liquid Ecstasy“ besteht laut Analyse aus der Formel GBL (Gamma-Butyrolacton). Das ist
ein Reinigungs- bzw. Lösungsmittel (z.B. Felgenreiniger). GBL verwandelt sich im Körper zu
GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure). Und nur GHB gilt als verbotene psychotrope Subtanz,
die den suchtgiftrechtlichen Bestimmungen unterliegt.

In den letzten Jahren berichteten die Medien immer wieder von Diebstahl, Raub oder von
Vergewaltigungen, bei denen so genannte „K.-o.-Tropfen“ im Spiel waren. Diese Mittel
werden in Diskotheken, Bars oder Privatwohnungen meist in (alkoholische) Getränke
gemischt, wodurch sich Wirkungen potenzierten. Gerade weiblichen Jugendlichen werden
heimlich derartige Drogen (z.B. Liquid Ecstasy) in Getränke gemischt, um sie sexuell gefügig
zu machen. Berichtet wurde auch, dass Frauen nach Lokalbesuchen massive Blackouts
erlitten. Die ersten Fälle wurden bereits 2005 bekannt.


Während die Opfer meist nach außen einen alkoholisierten, aber orientierten Eindruck
hinterlassen, sind sie in Wirklichkeit oft handlungsunfähig und willenlos. Weil die Dosierung
dieser Stoffe schwierig ist, kann die Wirkung bis zu Koma und Tod reichen. Einige der
verwendeten Mittel wiederum weisen eine aphrodisierende Wirkung auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie ist die heimliche Beimischung von sogenannten „K.-o.-Tropfen“ in Getränke fremder
Personen aus Ressortsicht strafrechtlich zu qualifizieren?

2.              Welche „K.-o.-Tropfen2, die in Österreich bereits verwendet wurden, sind dem Ressort
bisher bekannt geworden? Wie sind diese jeweils toxikologisch zu qualifizieren?

3.              Welche gesundheitlichen und sonstigen Risiken sind aus Ressortsicht mit der
Verabreichung dieser bekannt gewordenen „K.-o.-Tropfen“ verbunden (Aufschlüsselung
auf Drogen)?

4.              Wie viele strafrechtliche Deliktsfälle bei denen „K.-o.-Tropfen“ im Spiel waren, sind dem
Ressort in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

5.              In wie vielen Fällen waren dabei Frauen betroffen?

In wie vielen Fällen waren davon weibliche Jugendliche bzw. Minderjährige betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

6.              Welche einzelnen Straftaten (z.B. Vergewaltigung) bei denen „K.-o.-Tropfen“ im Spiel
waren, sind dem Ressort in diesen Jahren bekannt geworden (Aufschlüsselung der
einzelnen strafrechtlichen Deliktsfälle auf Jahre und Bundesländer)?

7.      Welche Maßnahmen können seitens des Ressorts getroffen werden, um diese heimlichen
Beimischungen von „K.-o.-Tropfen“ zu verhindern?


8.              Werden Sie Maßnahmen gegen den unkontrollierten Verkauf von „Gamma-Butyrolacton“
und anderer ähnlicher Grundsubstanzen vorschlagen?

Wenn ja, welche?