2124/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „K.-o.-Tropfen in Drinks & gefährliche Partydrogen"
Am ersten Maiwochenende
kollabierten fünf Gäste zwischen 16 und 29 Jahren in einem
Wiener Lokal und mussten mit lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen in
Spitäler
eingeliefert und behandelt werden. Sie ließen sich oder mischten sich -
wie sich später
herausstellte - selbst freiwillig eine drogenähnliche Substanz
(Partydroge) in ihre Getränke
(Liquid Ecstasy). Diese Partydroge ist nach
Presseberichten frei erhältlich, und seit mehreren
Jahren in der Partyszene aber extrem gefährlich.
„Liquid Ecstasy“ besteht
laut Analyse aus der Formel GBL (Gamma-Butyrolacton). Das ist
ein Reinigungs- bzw. Lösungsmittel
(z.B. Felgenreiniger). GBL verwandelt sich im Körper zu
GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure). Und nur GHB gilt als verbotene
psychotrope Subtanz,
die den suchtgiftrechtlichen Bestimmungen
unterliegt.
In den letzten Jahren berichteten
die Medien immer wieder von Diebstahl, Raub oder von
Vergewaltigungen, bei denen so genannte „K.-o.-Tropfen“ im Spiel
waren. Diese Mittel
werden in Diskotheken, Bars oder Privatwohnungen meist in (alkoholische)
Getränke
gemischt, wodurch sich Wirkungen potenzierten. Gerade weiblichen Jugendlichen
werden
heimlich derartige Drogen (z.B. Liquid
Ecstasy) in Getränke gemischt, um sie sexuell gefügig
zu machen. Berichtet wurde auch, dass Frauen nach Lokalbesuchen massive
Blackouts
erlitten. Die ersten Fälle wurden
bereits 2005 bekannt.
Während die Opfer meist nach
außen einen alkoholisierten, aber orientierten Eindruck
hinterlassen, sind sie in Wirklichkeit oft
handlungsunfähig und willenlos. Weil die Dosierung
dieser Stoffe schwierig ist, kann die Wirkung bis zu Koma und Tod
reichen. Einige der
verwendeten Mittel wiederum weisen eine
aphrodisierende Wirkung auf.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist die
heimliche Beimischung von sogenannten „K.-o.-Tropfen“ in
Getränke fremder
Personen aus Ressortsicht strafrechtlich zu qualifizieren?
2.
Welche „K.-o.-Tropfen2, die in Österreich bereits verwendet
wurden, sind dem Ressort
bisher bekannt
geworden? Wie sind diese jeweils toxikologisch zu qualifizieren?
3.
Welche
gesundheitlichen und sonstigen Risiken sind aus Ressortsicht mit der
Verabreichung dieser bekannt gewordenen
„K.-o.-Tropfen“ verbunden (Aufschlüsselung
auf Drogen)?
4.
Wie viele strafrechtliche Deliktsfälle bei denen
„K.-o.-Tropfen“ im Spiel waren, sind dem
Ressort in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 bekannt geworden
(Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
5. In wie vielen Fällen waren dabei Frauen betroffen?
In wie
vielen Fällen waren davon weibliche Jugendliche bzw. Minderjährige
betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
6.
Welche einzelnen Straftaten (z.B. Vergewaltigung) bei denen
„K.-o.-Tropfen“ im Spiel
waren, sind dem
Ressort in diesen Jahren bekannt geworden (Aufschlüsselung der
einzelnen strafrechtlichen Deliktsfälle auf Jahre und Bundesländer)?
7. Welche
Maßnahmen können seitens des Ressorts getroffen werden, um diese
heimlichen
Beimischungen von
„K.-o.-Tropfen“ zu verhindern?
8.
Werden Sie Maßnahmen gegen den unkontrollierten Verkauf von
„Gamma-Butyrolacton“
und anderer ähnlicher
Grundsubstanzen vorschlagen?
Wenn ja, welche?