2129/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „RASFF-Meldungen - Schnellwarnsystem für Futtermittel“

Mit der AB 3911/XXIII.GP vom 23.05.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen zur Anfrage „RASFF-Meldungen - Schnellwarnsystem für Futtermittel" durch den
damaligen Landwirtschaftsminister beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden auch in der XXIV.GP dieselben Fragen wieder gestellt, um
die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Meldungen und welche Informationen über Futtermittel, die ein Risiko für Tiere
und/oder KonsumentInnen darstellen, wurden 2008 von den EU-Mitgliedsstaaten über RASFF
an Österreich übermittelt?

2.      Welche konkreten Maßnahmen wurden zu diesen einzelnen RASFF Meldungen im Jahr 2008
in Österreich durch das ressortzuständige Bundesministerium konkret ergriffen
(Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen)?


3.             Welche Futtermittel betraf dies?

Welche Mengen waren dies jeweils (Aufschlüsselung der beanstandeten Futtermittel auf
Herkunftsländer)?

4.             Wie viele RASFF Meldungen betrafen „gesundheitsgefährdende Futtermittel“?

5.             Welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2008 nach diesen (RASFF) Informationen
über gesundheitsgefährdende Futtermittel in Österreich durch das ressortzuständige
Bundesministerium ergriffen (Aufschlüsselung der Maßnahmen)?

6.   Welche gesundheitsgefährdende Futtermittel betraf dies (Namentlich Nennung und
Aufschlüsselung auf Herkunftsländer)?

Welche Mengen waren dies?

7.             In welchen und wie vielen Fällen hat Österreich 2008 Informationen über „Futtermittel", die
ein Risiko für Tiere und/oder KonsumentInnen darstellen, an die EU- Kommission und damit
an die EU-Mitgliedsstaaten über das Schnellwarnsystem RASFF weitergeleitet?

8.             In welchen und wie vielen Fällen hat Österreich 2008 Informationen über
„gesundheitsgefährdende Futtermittel", die ein Risiko für Tiere und/oder KonsumentInnen
darstellen, an die EU-Kommission und damit an die EU-Mitgliedsstaaten über das
Schnellwarnsystem RASFF weitergeleitet?

9.             Welche Behörden und sonstige Stellen anderer Bundesministerium erhalten in Österreich die
RASFF-Meldungen durch das BMLFUW?

10.      In wie vielen und welchen Fällen erfolgte im Jahr 2008 nach § 29a FuttermittelG eine
Information der Öffentlichkeit?

Welche Futtermittel betraf dies konkret?

11.  In wie vielen und welchen Fällen erfolgten 2008 entsprechende Informationen durch den
verantwortlichen Futtermittelunternehmer (Information der Öffentlichkeit)?

Welche Futtermittel betraf dies?


12.    Wie viele Fälle im Sinne des Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (inkl. von
Rücknahmeaktionen bzw. Rückrufaktionen von Futtermittelunternehmen) sind Ihnen 2008
bekannt geworden?

13.    Wie viele Rückrufaktionen mussten gemäß § 39 Abs. 1 Z 9 LMSVG von den jeweils
zuständigen Behörden im Jahr 2008 angeordnet werden?

14.    Wie sieht der Aktionsplan nach § 29a Abs. 3 Futtermittelgesetz für das Jahr 2009 aus?