2130/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Tod von Denisa Soltisova

Im Jänner 2008 schloss die Staatsanwaltschaft Wels den Akt zum Tod der ertrunkenen slowakischen Pflegerin Denisa Soltisova. Deren nackter Leichnam war am 29. Jänner 2008 in der Ager bei Vöcklabruck gefunden worden. Der Fall wurde von den oberösterreichischen Polizeibehörden unverzüglich mit dem Vermerk "Selbstmord" abgeschlossen. Der Leichnam wurde ohne Obduktion in die Slowakei überstellt. Dies, obwohl Indizien für eine äußere Gewaltanwendung vorlagen, so z.B. Blutergüsse an Oberschenkeln und Unterarmen, nicht zugelassene Arzneimittel im Blutkreislauf der Frau, fehlende Bekleidung. Der slowakische Obduktionsbericht, welcher vom Bundesministerium für Justiz erst nach einem Jahr in Österreich übersetzt wurde, führt den Tod jedoch auf mechanische Gewalt durch eine andere Person" zurück. Die Staatsanwaltschaft Wels hat nun den Akt wieder geöffnet und ein gerichtsmedizinisches Zusatzgutachten in Auftrag gegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.                            Welche konkreten Schritte zur Auffindung von Denisa Soltisova hat die oberösterreichischen Polizei unternommen, nachdem diese am 18. Jänner 2008 als vermisst gemeldet worden war?

2.                            Welche Beweise wurden aufgenommen?

3.                            Kam es zur Personeneinvernahme?

4.                            Wenn ja, wie viele Personen wurden einvernommen?

5.                            Entspricht das Vorgehen in diesem Fall den üblichen Gepflogenheiten der Polizei bei Vermisstenmeldungen?

6.             Nach der Bergung der Leiche wurden welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen von der oberösterreichischen Polizei vorgenommen?


7.                            Welche Beweise wurden aufgenommen?

8.                            Kam es zur Personeneinvernahme?

9.                            Wenn ja, wie viele Personen wurden einvernommen?

10.                     Wie lange dauern durchschnittlich die Ermittlungen der Polizei bei Todesfällen durch Ertrinken?

11.                    Entsprach der eintägige Ermittlungszeitraum im Fall von Denisa Soltisova diesem üblichen Zeitrahmen?

12.                    Gab es im Bericht des Leichenbeschauers Hinweise auf einen gewaltsamen Tod?

13.                    Wurde dieser Bericht des Leichenbeschauers der Staatsanwaltschaft Wels übermittelt?

14.                    Hat die oberösterreichische Polizei die Obduktion des Leichnams von Denisa Soltisova bei der Staatsanwaltschaft Wels angeregt?

15.                    Wenn ja, weswegen?

16.                    Weshalb unterblieb eine Obduktion?

17.                    Konnte nach dem damaligen  Ermittlungsstand der gewaltsame Tod von Denisa Soltisova zuverlässig ausgeschlossen werden?

18.                    Weshalb stufte die oberösterreichische Polizei das Ertrinken der Denisa Soltisova im Jänner 2008 bei Schluss der Ermittlung als Selbstmord" ein?

19.                    Ist es üblich, dass bei der Einstufung eines Todesfalls als Selbstmord eine Obduktion unterbleibt?

20.                    Wenn nein, weshalb wurde im Fall Denisa Soltisova dennoch von einer Obduktion abgesehen?

21.                    Welche Todesursache wurde  in dem  Ermittlungsbericht der oberösterreichischen Polizei an die Staatsanwaltschaft Wels kommuniziert?

22.                    Wurden in dem Ermittlungsbericht der oberösterreichischen Polizei an die Staatsanwaltschaft Wels auch Fakten genannt, welche nicht auf Selbstmord schließen lassen?

23.                    Wenn ja, welche Fakten waren das?