2132/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Österreich

 

Im Bereich der  Kriminalität war in Österreich von Jänner bis April 2009 einen Rekordanstieg zu verzeichnen. Ein Gesamtanstieg der Kriminalität von 14,5 Prozent, ein Plus von 17 Prozent bei den Wohnungseinbrüchen  und ein Anstieg der Zahl der Einbrüche in Einfamilienhäuser um unfassbare 65 Prozent im Bundesland Wien sprechen Bände und sind der Beweis dafür, dass die Innenministerin nicht in der Lage ist die ausufernde Kriminalität unter Kontrolle zu bringen. Angesichts des alarmierenden Tiefststands der Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen in Wien von 3 Prozent sind sofort wirksame Maßnahmen zu ergreifen um dieser dramatischen Entwicklung entgegen zu wirken. Die von der Bundesministerin bis zum Jahr 2013 angekündigten Aufstockungen im Personalbereich der Exekutive können zur Bewältigung dieses Problems keinesfalls als ausreichend bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Ist es geplant in der Steiermark bis zum Jahr 2013 Polizeiinspektionen zu schließen oder zusammenzulegen?

 

  1. Welche Maßnahmen gedenken sie angesichts der Tatsache zu ergreifen, dass in Wien die Zahl der Einbrüche in Einfamilienhäuser von Jänner bis April 2009 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 65 Prozent gestiegen ist, und sich unter den ermittelten Tätern immer mehr Asylwerber befinden, die trotz Straffälligkeit nicht abgeschoben werden?

 

  1. Welche Maßnahmen gedenken Sie angesichts der Tatsache zu unternehmen, dass immer mehr ermittelte ausländische Tatverdächtige ihre Identität nicht preisgeben um dadurch ihre Abschiebung zu erschweren?

 

  1. Wie wird sich die Zahl der Asylanträge bis zum Jahr 2010 voraussichtlich entwickeln?

 

  1. Wie erklären Sie die Tatsache, dass es seit Inkrafttreten des humanitären Aufenthaltsrechts mit 1. April 2009 mehr als 600 Anträge gestellt wurden, während seitens des Bundesministeriums für Inneres im Vorfeld behauptet wurde, dass mit einer Antragsflut nicht zu rechnen sei?