2158/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.05.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

 

 

 

Trotz der vielfältigen Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung, kommt es immer wieder zu ungewollten Schwangerschaften.

 

In Österreich erlaubt es die so genannte Fristenlösung, dass eine Abtreibung bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche (also bis zum Ende der 14. Woche, gerechnet vom ersten Tag der letzten Regelblutung) gesetzlich erlaubt ist. Abtreibungen werden in diversen öffentlichen Spitälern oder in privaten Ambulatorien durchgeführt. Die Kosten einer Abtreibung müssen privat gezahlt werden.

 

Eine Möglichkeit zur Abtreibung bietet der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch durch Mifegyne, auch als Abtreibungspille oder früher als RU 486, bekannt. Diese wurde im Januar 1999 in Österreich eingeführt und wird seither angewendet. Derzeit ist die Abgabe von Mifegyne in Österreich gemäß bestehender Zulassung nur an Krankenanstalten möglich.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Welche schwangerschaftsabbrechenden Arzneimittel sind in Österreich zugelassen?

 

2.      Wie hoch sind die Kosten für ein solches Arzneimittel bzw. was kostet ein an sich nur in Krankenanstalten durchführbarer Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne?

 

3.      Unter welchen Umständen werden die Kosten von der Krankenkassa übernommen?

 

4.      Wie viele dieser Arzneimittel wurden Mädchen bis zu einem Alter von 14 Jahren verschrieben?

 

5.      Wie viele dieser Arzneimittel wurden Mädchen von 14-16 Jahren verschrieben?

 

6.      Wie viele dieser Arzneimittel wurden Mädchen von 16-18 Jahren verschrieben?

 

7.      Wie viele dieser Arzneimittel wurden Mädchen von 18-25 Jahren verschrieben?

 

8.      Wie viele dieser Arzneimittel wurden Frauen ab einem Alter von 25 Jahren verschrieben?

 

9.      In wie vielen Fällen und bis zu welchem Alter der betroffenen Mädchen werden die Eltern von der Verschreibung bzw. Anwendung dieses Arzneimittels unterrichtet?

 

10. Ist sichergestellt, dass in Österreich schwangerschaftsabbrechende Arzneimittel nur in Krankenanstalten angewandt werden?

 

11. Planen Sie, dass in Österreich schwangerschaftsabbrechende Arzneimittel künftig per Rezept erhältlich sind und falls ja, warum?