2176/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
Die Rechtsambulanz ist ein Projekt der Karl-Franzens-Universität Graz, bei dem StudentInnen sich mit den rechtlichen Alltagsfragen von Häftlingen befassen.
Im Rahmen einer Lehrveranstaltung haben StudentInnen mit Häftlingen im Gefängnis ihre Urteile nachbesprochen. Auf der einen Seite können die Studierenden so erste praktische Erfahrungen sammeln und auf der anderen Seite profitieren die die Haftinsassen von der Nachbesprechung, da diese grundsätzlich nach Fällung des Urteils nicht mehr von einem Verteidiger betreut werden.
Sowohl von StudentInnen als auch den Häftlingen wurde die Arbeit der Rechtsambulanz positiv aufgenommen, beide Seiten konnten davon profitieren. Und obwohl sich die Justizministerin Anfang des Jahres noch lobend über Projekte der Rechtsambulanz geäußert hat, wurde diese nun kurzfristig vom Justizministerium geschlossen.
Das Ministerium begründet die Schließung mit Argumenten wie Sicherheitsrisiko, Persönlichkeitsschutz und finanzieller Mehrbelastung. Doch diese Gründe sind nicht nachvollziehbar. Laut Rechtsanwalt Richard Soyer, der das Projekt initiiert hat, gab es aufgrund des Projektes keine Kosten für das Justizministerium, lediglich zweimal im Jahr sei man mit Studenten in eine Haftanstalt gegangen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was sind die genauen Gründe für die Beendigung der Rechtsambulanz?
2. Sehen Sie in der Nachbesprechung von Urteilen keinen Nutzen für die Insassen?
3. Sehen Sie in der Nachbesprechung von Urteilen einen Nutzen für die Ausbildung von JuristInnen, die sich so mit den Konsequenzen strafrechtlicher Normen auseinandersetzen?
4. Welche Justizanstalten wurden wie oft von den StudentInnen im Rahmen der Rechtsambulanz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 besucht?
5. Wie viele Justizwachbeamte waren gegliedert nach Justizanstalten bei den Besuchen von den StudentInnen im Rahmen der Rechtsambulanz für deren Sicherheit notwendig?
6. Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt Zwischenfälle in einer Haftanstalt in Zusammenhang mit der „Rechtsambulanz“ gegeben?
7. Wie viele Mehrkosten sind dadurch entstanden– aufgegliedert nach Jahren und Justizanstalten?
8. Wieso sind durch das Projekt der Rechtsambulanz Persönlichkeitsrechte von Haftinsassen betroffen?
9. Wie beurteilen Sie das von der Rechtsambulanz initiierte Projekt von Touchscreens, auf denen Häftlinge und Angehörige die von den Studierenden erarbeiteten Antworten auf Rechtsfragen ablesen können?
10. Wird das Projekt „Rechtsambulanz“ im Herbst 2009 wieder weitergeführt?
11. Wenn ja, wie?