2178/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Nanopartikel in Lebensmitteln und Konsumgütern

 

 

Die Nanotechnologie gilt als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Immer mehr Industriezweige und einzelne Firmen entdecken die einzigartigen Möglichkeiten nanostrukturierter Materialen für ihre eigenen Produkte und Anwendungen, insbesondere bei Lacken, Kunststoffen und Oberflächenbeschichtungen, aber auch bei diversen Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln.

 

Die Erwartungen sind groß, aber ebenso die Unsicherheiten. Vor allem ungebundene Nanopartikel stehen im Verdacht Menschen und Umwelt zu schaden. Laborversuche ergaben Hinweise auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt, wenn auch Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bisher umstritten sind.

 

Was bleibt ist die Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Tatsache, dass über die Risiken der Nanotechnologie weiterhin wenig bekannt ist.

 

Produkte und Prozesse, in denen Nanomaterialien zum Einsatz kommen, erfordern eine anwendungsspezifische Risikobewertung. Nur auf Basis fundierter Erkenntnisse lassen sich potenzielle Risiken für ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und ProduzentInnen gering halten. Der BM für Gesundheit, Familie und Jugend wies selbst im Zuge der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen im Juni 2008 auf die vordringliche Notwendigkeit spezifischer Nachweisverfahren von synthetischen Nanomaterialien für den Einsatz im verbrauchernahen Bereich hin, da ohne solche Methoden weder Risikoforschung noch Schutzmaßnahmen sinnvoll betrieben bzw. eingesetzt werden könnten. (4083/AB XXIII. GP – Anfragebeantwortung vom 11.6.2008 – Antwort zu Frage 5)

 

Bis dato gab es jedoch von Regierungsebene keine tiefgreifenden Initiativen in Richtung einer stärkeren Evaluierung der Risiken nanostrukturierter Materialien. 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche rechtlichen Bestimmungen für die Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien gibt es in der EU und in Österreich?

2.      Gibt es eine Erhebung bzw. Sammlung aller rechtlicher Aspekte (z. B. Chemikalienrecht, Produkthaftung, Versicherung, Konsumentenschutz) die in Bezug auf Nanopartikel relevant sind?

3.      Gibt es Zulassungsregelungen bzgl. Nano-Produkten?

4.      Welche Produkte, die Nanopartikel enthalten in Österreich angeboten?

5.      Planen Sie eine Erhebung der in Österreich hergestellten und importierten nanostrukturierten Materialien (Stoffe und Zubereitungen), Anwendungen und Konsumartikel, deren Herkunft, Transport, Lagerung und Verarbeitungswege? Falls nein, warum nicht?

6.      Wieviele Produkte, die potentiell Nanopartikel (insbesondere Titan-Dioxid) enthalten, wurden bei den letzten Schwerpunktaktionen getestet? Bei wie vielen der untersuchten Produkte wurden Nanopartikel nachgewiesen?

7.      Wie effizient sind die Kontrollen bei Nanoprodukten?

8.      Wer haftet für mögliche negative Auswirkungen durch die Verwendung bzw. den Konsum von Nano-Produkten?

9.      Gibt es ein öffentlich zugängiges Register mit Nanoprodukten am Markt?

10. Können Sie ausschließen, dass es durch in Österreich erhältliche Produkte, die Nanopartikel beinhalten, zu Gesundheitsgefährdung kommt?

11. Wie beurteilen Sie die Risiken von Nanopartikeln im Vergleich zu Feinstaub?

12. Was wird vonseiten Ihres Ministeriums getan, um das Risikopotenzial zu verringern?

13. Gibt es Pläne für eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Nanopartikel enthalten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

14. Gibt es Pläne für die Gründung einer Anlaufstelle, wo sich Firmen und die interessierte Öffentlichkeit über die Risiken der Nanotechnologien informieren können?

15. Wie hoch ist der Anteil der Nanoförderung, der für die Risikoforschung und Risikobewertung inklusive der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von „Nano-Produkten“ verwendet wird?

16. Wie hoch sind die im BVA 2009 und BVA 2010 vorgesehenen Mittel zur Förderung österreichischer Expertise in den Bereichen Nano-Toxikologie, Nano-Ökotoxikologie und Risikomanagement?

17. Was halten Sie von einer Zweckwidmung von  mindestens 5 % der Sondermittel für Nanotechnologie für die Risikoforschung und für Begleitmaßnahmen?

18. Wie hoch war und ist die aktuelle Förderung jener Forschung, die sich um spezifische Nachweisverfahren von synthetischen Nanomaterialien bemüht? Bitte nach Jahren und Organisationen aufgliedern, die die Fördermittel erhalten haben.

19. Was halten Sie von einem Moratorium für Produkte im Lebensmittel- und Kosmetikbereich, in denen Nanotechnologie verwendet wurde?

20. Können Sie ausschliessen, dass MitarbeiterInnen bei der Produktion von Nano-Produkten geschädigt werden?