2179/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerliches Grenzgängeraufkommen im Verhältnis zur Schweiz
Im Kalenderjahr 2007 wurde die "Grenzgängerbestimmung" im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeändert. Bis zum 31.12.2005 hatte die Schweiz grundsätzlich nur ein Quellenbesteuerungsrecht in Höhe von 3 Prozent der an die Grenzgänger ausbezahlten Bruttolöhne. Mit der rückwirkenden Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (grundsätzliches Inkrafttreten war der 1. Jänner 2006) erhielt die Schweiz das volle Besteuerungsrecht der an die "Grenzpendler" ausbezahlten Löhne. Dafür konnte die Republik Österreich unter Anrechnung der schweizerischen Steuer alle in der Schweiz tätigen und in Österreich ansässigen Auspendler besteuern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch war das Steueraufkommen der in Österreich ansässigen aber in der Schweiz tätigen Auspendler in den Kalenderjahren 2004, 2005, 2006, 2007 (Grenzpendlersteueraufkommen Schweiz ) ohne die von der Schweiz zu entrichtende Entschädigungszahlungen?
2. Wie hoch war die Vergütung (in €) der von der Schweizer Eidgenossenschaft gemäß Artikel 4 des Schussprotokolls an das BMF zu entrichtenden Vergütung - jeweils getrennt für die Kalenderjahre 2006 bzw. 2007?
3. Beabsichtigt das BMF den bilateralen Steuerausgleich mit der Schweiz allenfalls neu zu verhandeln (vgl Artikel 4 des Schlussprotokolls – Doppelbesteuerungs-abkommen - 55/1. Schweiz, ESt - letzter Satz)?