2179/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Steuerliches Grenzgängeraufkommen im Verhältnis zur Schweiz

 

Im Kalenderjahr 2007 wurde die "Grenzgängerbestimmung" im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeändert. Bis zum 31.12.2005 hatte die Schweiz grundsätzlich nur ein Quellenbesteuerungsrecht in Höhe von 3 Prozent der an die Grenzgänger ausbezahlten Bruttolöhne. Mit der rückwirkenden Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (grundsätzliches Inkrafttreten war der 1. Jänner 2006) erhielt die Schweiz das volle Besteuerungsrecht der an die "Grenzpendler" ausbezahlten Löhne. Dafür konnte die Republik Österreich unter Anrechnung der schweizerischen Steuer alle in der Schweiz tätigen und in Österreich ansässigen Auspendler besteuern.

 

Bei der Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens ging das Bundesministerium für Finanzen offensichtlich von einem „Grenzgängersteueraufkommen“ zur Schweiz in Höhe von rd. € 80 Mio aus. Der aufgrund der Abkommensabänderung eintretende Steuermindereingang wurde vom BMF mit rd. € 9,0 Mio geschätzt (siehe 1388 d.B. (XXII. GP) Materialien zur Regierungsvorlage betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen).

Es ist nun unklar, ob diese Schätzungen auch Realität geworden sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie hoch war das Steueraufkommen der in Österreich ansässigen aber in der Schweiz tätigen Auspendler in den Kalenderjahren 2004, 2005, 2006, 2007 (Grenzpendlersteueraufkommen Schweiz ) ohne die von der Schweiz zu entrichtende Entschädigungszahlungen?

 

2. Wie hoch war die Vergütung (in €) der von der Schweizer Eidgenossenschaft gemäß Artikel 4 des Schussprotokolls an das BMF zu entrichtenden Vergütung - jeweils getrennt für die Kalenderjahre 2006 bzw. 2007?

 

3. Beabsichtigt das BMF den bilateralen Steuerausgleich mit der Schweiz allenfalls neu zu verhandeln (vgl Artikel 4 des Schlussprotokolls – Doppelbesteuerungs-abkommen - 55/1. Schweiz, ESt - letzter Satz)?