2180/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Banken- und Versicherungspaket – Stand der Ausnutzung per 1. Quartal 2009 / 30. April 2009/ 31. Mai 2009 – Folgeanfrage zu 1201/J

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Interbankenmarktes (Interbankmarktstärkungs-

gesetz - ISBG) und dem Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der

Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) wurde ein

100-Milliarden-Schutz-Schild für Banken und Versicherungen geschaffen.

 

Dieses im Oktober im Nationalrat beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet neben

Maßnahmen zur Einlagensicherung u.a. Folgendes:

 

“Zur Wiederherstellung eines funktionierenden Geldmarktes ist im Interbankmarkt-stärkungsgesetz (IBSG) eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen für die Übernahme von Bundeshaftungen zugunsten der Oesterreichischen Clearingbank (OeCAG), für Wertpapieremissionen der OeCAG und für Wertpapieremissionen von Kreditinstituten vorgesehen. Für diese Maßnahmen steht ein Haftungsrahmen von insgesamt 75 Mrd. Euro zur Verfügung.
Das Finanzmarktstabilitätsgesetz ermächtigt den Bundesminister für Finanzen zu Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Dies kann in Form von Haftungsübernahmen für ausfallsgefährdete Kredite und Veranlagungen, in Form der Bereitstellung von Eigenkapital, insbesondere Partizipationskapital, aber auch durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Instituten durch den Bund erfolgen. Für diese Maßnahmen stehen mindestens 15 Mrd. Euro zu Verfügung.”[1]

Ende Oktober wurde auch eine Verordnung erlassen, die gewisse Bedingungen und Auflagen an die Banken und Versicherungen stellt, um unter den staatlichen Schutzschild zu kommen. Auf Grund der Bestimmungen des europäischen Wettbewerbsrechtes musste das österreichische Maßnahmenpaket auch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Diese Genehmigung ist am 10. Dezember 2008 erfolgt. Auf Druck der Europäischen Kommission wurde dabei der Handlungsspielraum der Regierung bei der Interpretation der Verordnung eingeschränkt – im Interesse aller SteuerzahlerInnen und zu ungunsten der Banken.

 

Seit Anfang Dezember herrscht also völlige Klarheit über mögliche Bedingungen und den Rahmen für Konditionen.

 

Der größte Teil des österreichischen 15-Milliarden-Euro-Pakets für staatliche Eigenkapitalspritzen ist nun bereits verteilt. Über den konkreten Stand der Vertragsverhandlungen zwischen Banken/Versicherungen und Ministerium ist aber kaum etwas bekannt – außer denjenigen Details, die in Presseaussendungen des BMFs bei Vertragsausschluss bekannt gegeben werden, vereinzelte Informationen, die durchsickern und sich dann verstreut in diversen Medienberichten wiederfinden.

 

Selbst bei schriftlicher parlamentarischer Nachfrage fallen die Antworten dürftig aus – es wird in der Anfragenbeantwortung meist auf Berichte an den Hauptausschuss verwiesen. Diese Berichte sind aber weder öffentlich zugänglich noch werden diese zeitnah erstellt und dem Parlament zugeleitet. Der erste – und derzeit einzig verfügbare - Bericht behandelt das 4. Quartal 2008 und war bis jetzt noch nicht auf der Tagesordnung des Hauptausschusses.

 

Da der 100-Milliarden-Schutzschild zu 100% von den SteuerzahlerInnen zur Verfügung gestellt wurde, wollen wir endlich den aktuellen Stand der Verhandlungen wissen und Klarheit bekommen, inwieweit die Rettungspläne der Regierung überhaupt greifen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      In welcher Höhe wurden mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 bereits Haftungen im Sinne des §1(1) Z1 IBSG übernommen?

 

2.      Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

 

3.      Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?

 

4.      Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?

 

5.      In welcher Höhe wurden mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 bereits Haftungen im Sinne des §1(1) Z2 IBSG übernommen?

 

6.      Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

 

7.      Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?

 

8.      Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?

 

9.      In welcher Höhe und zugunsten welcher Banken und Versicherungen wurden mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 bereits Haftungen im Sinne des §1(4) IBSG übernommen?

 

10. Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

 

11. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 1 FinStaG?

 

12. Wie hoch sind die Mittel, die jeweils zugesagt oder geplant sind, und gemäß welcher Ziffer des §2(1) Z 1 FinStaG soll jeweils die Zuwendung stattfinden?

 

13. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

14. Mit welchen Banken und Versicherungen haben mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 1 FinStaG geschlossen?

 

15. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

16. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

17. Welche Vereinbarungen bezüglich der Laufzeit (Dauer, step-up, Wandlung etc) wurden getroffen?

 

18. Mit welchen Banken und Versicherungen gibt es derzeit Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen und der FIMBAG zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 2 FinStaG?

 

19. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

20. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

21. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 2 FinStaG geschlossen?

 

22. Wann und in welcher Höhe wurden mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

23. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

24. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 3 FinStaG?

 

25. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

26. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

27. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 3 FinStaG geschlossen?

 

28. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

29. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

30. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 4 FinStaG?

 

31. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

32. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

33. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und der FIMBAG mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 4 FinStaG geschlossen?

 

34. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

35. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

36. Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich der Dividendenausschüttungen getroffen?

 

37. Wie hoch sind die Zinsen und Kosten, die gemäß §2(1) Z 4 FinStaG nicht auf die 15 Mrd anzurechnen sind und zwischen 28.2.2009 und 31. Mai 2009  anfielen?

 

38. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 5 FinStaG?

 

39. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils dotiert sein?

 

40. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen Unternehmen?

 

41. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 1. Quartal 2009 / 30. April 2009 / 31. Mai 2009 bereits Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2 (1) Z5 FinStaG geschlossen?

 

42. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils geschlossen?

 

43. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und Versicherungen dabei vereinbart?

 

44. Werden Sie die Details sämtlicher Verträge mit den einzelnen Unternehmen (Stichwort: Konditionen, Bedingungen) dem Hauptausschuss im Rahmen des vierteljährlichen Berichts vorlegen?

 

45. Wieso liegt der Bericht zum ersten Quartal 2009 gemäß §6 FinStaG und §7 IBSG des BMFs dem Parlament noch nicht vor?

 

46. Wurde im Finanzministerium ein Controlling der Maßnahmen nach dem IBSG und FinStG eingerichtet?

 

47. Wenn ja, wie viele Vollzeitkräfte übernehmen das Controlling der Maßnahmen nach dem IBSG und FinStG im Bundesministerium für Finanzen?

 

48. Welche Art von Ausbildung und Berufserfahrung haben die mit dem Controlling beauftragten MitarbeiterInnen im Finanzministerium?

 

49. Ab wann gehen welche Art von Einschau- und Kontrollrechten auf die FIMBAG über?

 

50. Wird es von Seiten der FIMBAG Berichte an das BMF geben, die an das Parlament weitergeleitet werden?

 

51. Welche Art von Berichten wird es wann geben?

 

52. Welchen Inhalt werden diese Berichte haben?

 

53. Wie lange nach der Erstellung werden diese Berichte an das Parlament weitergeleitet?

 

54. Werden diese Berichte öffentlich verfügbar sein?



[1] Siehe BMF-Homepage (Stand 1.2.2009 -https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/ManahmenpaketzurSic_9175/_start.htm) – weitere 10 Mrd. Euro stehen zur Einlagensicherung zur Verfügung