2183/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auflagen für Raiffeisen Zentralbank AG bei der Vereinbarung für staatliches Hilfspaket
„Bundesministerium für Finanzen / 08.04.2009 / 12:14 / OTS0144 5 II 0593 NFI0001 WB
Erste Bilanz zur Umsetzung des Bankenpakets
Utl.: "Verantwortung und Vertrauen wichtigste Währung"
Wien (OTS) - Bei der heutigen Pressekonferenz im Bundesministerium
für Finanzen präsentierte Finanzminister Josef Pröll gemeinsam mit
den Staatssekretären Dr. Reinhold Lopatka und Mag. Andreas Schieder
die bisherige Zwischenbilanz der Umsetzung des Bankenpakets.
"Verantwortung und Vertrauen sind dabei unsere wichtigste Währung.
Nur unter diesen Prämissen können wir mit den richtigen Maßnahmen den
Finanzmarkt stabilisieren und der Krise die Stirn bieten", so Pröll.
Mit Hypo Alpe Adria, Erste Bank, Volksbank AG und Raiffeisen
Zentralbank haben die intensiven Verhandlungen auf Basis des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes und des
Interbankmarktstärkungsgesetzes bereits zu Vereinbarungen geführt.
Insgesamt wurden 5,6 Milliarden Euro ausverhandelt, 4,6 Milliarden
Euro davon sind bereits an die Institute geflossen.
Vertragsbestandteil sind im Besonderen die Auflagen an die Banken,
angemessene Gehaltstrukturen zu etablieren und die Auszahlung von
Boni verantwortungsvoll zu gestalten. So werden für 2008 keine Boni
an Manager ausgezahlt, wie auch in Jahren ohne Dividende keine
Bonuszahlungen zu erfolgen haben. Darüber hinaus sollen die Institute
ihre Konzentration auf nachhaltige Geschäfte richten, die
überbordende Risiken gering halten.
Finanzminister Pröll: "Ich möchte hier klarstellen: Wir verschenken
nichts. Das ist ein hartes Geschäft, in dem es aber auch um
Verantwortung und um Vertrauen geht. Wenn der Bund der
Privatwirtschaft Geld zuschießt, dann haben wir auch Interessen. Die
nehmen wir wahr, um sicherzustellen, was mit dem Geld der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler passiert. Auch der Bund erhält für
jede Leistung ein Entgelt, sei es ein Haftungsentgelt oder eine
Dividendenleistung." Hier käme auch der Ende 2008 gegründeten
Finanzmarktbeteiligungs AG (FIMBAG) eine zentrale Aufgabe der
Steuerung und Kontrolle des Bankenpaketes zu: "Die FIMBAG ist ein
unverzichtbares Element zwischen den Interessen des Steuerzahlers und
des Bundes."
Der Nutzen der Maßnahmen stellt sich auf mehreren Ebenen ein: Das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wird nicht zuletzt mit der
unbegrenzten Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung neu
gestärkt. Die Wirtschaft wird durch zu erwartende Kreditvergaben in
der Höhe von mehr als 11 Milliarden Euro stabilisiert und somit
bestmöglich mit Krediten versorgt. Der Nutzen für den Bund liegt
insbesondere in Haftungsentgelten und Dividendenzahlungen, über die
mit den Banken Einigung erzielt wurde.
Staatssekretär Mag. Andreas Schieder bekräftigt: "Wir haben der
Finanzwirtschaft einen fairen Deal angeboten. Wir stellen viel Geld
bereit, allerdings zu harten inhaltlichen Auflagen. Wir haben richtig
und schnell reagiert, um die Realwirtschaft mit den notwendigen
Finanzierungen auszustatten. Es geht eben nicht um die Banken,
sondern darum, eine Sachfrage zu lösen, und das werden wir weiterhin
tun, denn das ist gute Finanzpolitik."
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka sieht die Effekte der
Stabilisierungsmaßnahmen auch am Börseplatz Wien: "Der ATX stand vor
einem Monat noch bei rund 1.400 Punkten, gestern schloss der ATX mit
1.740 Punkten. Auch bei den Spreads von Anleihen kann man in den
letzten Wochen eine deutliche Verbesserung bemerken: von über 130 auf
unter 100!" Mit den strengen Auflagen - auch was die Entlohnung und
Boni der Bankmanager betrifft, den Kontrollen seitens der FIMBAG und
den Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung - beginnend bei 1 Million
Euro bis zu 1% des Kapitalvolumens - gäbe es nun ein Modell, "das mit
den drei Säulen Auflagen - Kontrollen - Strafen eine 100% richtige
Maßnahme ergibt", so Lopatka weiter.
"Wir sind bereit und es ist Geld da, sowohl was Haftungen als auch
Partizipationskapital betrifft. Wir haben uns bewusst dafür
entschieden, die Banken in die Verantwortung zu nehmen! Die
Finanzierungen, die durch die gesetzten Maßnahmen in den nächsten
Jahren fließen müssen, sind ein gewaltiger Impuls für die Konjunktur
- und davon profitieren wir alle!" schloss Pröll.““
Es liegen keine weiteren offiziellen Informationen über den Inhalt der Vereinbarung inklusive Auflagen und Bedingungen zwischen der begünstigten Bank – in diesem Fall der Raiffeisen Zentralbank (RZB) – und dem Bund/Finanzministerium vor - außer diesem einen Satz in der oben zitierten Presseaussendung des Finanzministeriums.
Der 100-Milliardenschutzschild für Banken wurde mit Mitteln aller österreichischen BürgerInnen gespannt. Aber selbst dem Parlament werden keine aktuellen Informationen über den Vertragsinhalt zur Verfügung gestellt. Der Rechnungshof ist in keiner Weise in die Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen des Bankenpakets involviert. Es gibt keinen Prüfvorbehalt des Rechnungshofs, so wie z.B. in Deutschland.
Sowohl das im Oktober 2008 von der Regierung geschnürte Bankenpaket (Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) und Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG))als auch die Bankenpaketverordnung („Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzstabilitätsgesetz und dem Interbankmarkt-stärkungsgesetz“, BGBl. II Nr. 382/2008) sehen sehr viele „Kann“-Bestimmungen vor, jedoch kaum „Muss“-Bestimmungen – ganz zu Gunsten der Banken.
Erst durch die Auflagen der Europäischen Kommission zur Genehmigung des österreichischen Bankenpakets verwandelten sich einige dieser „Kann“-Bestimmungen der österreichischen Regeln in „Muss“-Bestimmungen. Damit wurden die von der österreichischen Regierung ursprünglich geplanten Regeln wesentlich zu ungunsten der Banken verschärft – d.h. zugunsten der österreichischen SteuerzahlerInnen geändert.
Es ist jetzt aber zu fürchten, dass im Rahmen der geheimen Einzelvereinbarungen zwischen Banken und Bund/Finanzministerium die begrüßenswerte Tendenz zur Wahrung der Interessen der österreichischen Allgemeinheit wieder rückläufig wird und bei den Auflagen und Bedingungen – dort wo im europarechtlichen Rahmen noch irgendwie möglich – das Pendel doch wieder zugunsten der Banken ausschlägt.
Es muss aus grüner Sicht daher umgehend Klarheit und Transparenz geschaffen werden. Öffentliche Kontrolle muss möglich sein.
Wir möchten daher nicht nur diejenigen Auflagen wissen, die von der Presseabteilung des Finanzministeriums veröffentlicht wurden.
Wir wollen, dass der Inhalt inklusive der Auflagen und Bedingungen der Vereinbarung zwischen der Volksbank AG und dem Finanzministerium/Bund dem Parlament in geeigneter Form zeitnah zugänglich gemacht wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann wurde der Vertrag zur „Eigenkapitalstärkung“ zwischen dem Bund/Finanzministerium und der Raiffeisen Zentralbank (RZB) AG (in Folge: „Bank“) geschlossen?
2. Welchen Inhalt hat der Vertrag?
3. Wer unterzeichnete von Seiten des Bunds/Finanzministeriums den Vertrag?
4. Wer war von Seiten des Bunds/Finanzministeriums in den Verhandlungen mit der Bank wesentlich involviert?
5. Stehen oder standen diese Personen jemals in einem beruflichen Naheverhältnis zu einer Bank oder einem Unternehmen in der Kreditbranche?
6. Wenn ja, zu welchem und wie?
7. Waren oder sind diese Personen jemals Staatskommissäre in einem Unternehmen der Kredit- oder Versicherungsbranche?
8. Wenn ja, bei welchem wann?
9. Wer unterzeichnete von Seiten der Bank den Vertrag?
10. Welche Arten von staatlichen Hilfsmaßnahmen in welcher Höhe sieht der Vertrag im Sinne des Bankenpakets vor?
11. Welche Konditionen, Laufzeiten sieht der Vertrag vor?
12. Mit welchen Rückflüssen für den Bund rechnen Sie während der Vertragslaufzeit jährlich?
13. Mit welchen Ausgaben für den Bund rechnen Sie während der Vertragslaufzeit jährlich?
14. Welche über diesen Vertrag hinausgehenden staatlichen Unterstützungsmaßnahmen im Sinne des ISBG und FinStaG in welcher Höhe, mit welchen Laufzeiten und zu welchen Konditionen gewährt die Republik dieser Bank?
15. Mit welchen Rückflüssen für den Bund rechnet das BMF aus diesen Maßnahmen jährlich?
16. Mit welchem Aufwand für den Bund rechnet das BMF aus diesen Maßnahmen jährlich?
17. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zur „Nachhaltigkeit“ und „zur geschäftspolitischen Ausrichtung – bei Kreditinstituten insbesondere die Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Krediten – und die Nachhaltigkeit des verfolgten Geschäftsmodell“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §2 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z1 FinStaG?
18. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zur „Mittelverwendung“ und „die Verwendung der zugeführten Mittel“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §3 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z2 FinStaG?
19. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zu „Vergütungen“ und betreffend „die Vergütung ihrer Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §4 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z3 FinStaG?
20. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zur „Eigenmittelausstattung“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §5 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z4 FinStaG?
21. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zu „Gewinnausschüttungen“ und „die Ausschüttung von Dividenden“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §6 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z5 FinStaG?
22. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zu „Arbeitsplätzen“ und „Maßnahmen, die zur Erhaltung der Arbeitsplätze der Beschäftigten des begünstigten Rechtsträgers dienen“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §7 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z6 FinStaG?
23. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zu „dem Zeitraum, innerhalb dessen die Anforderungen – im Sinne des §2(5) Z 1 bis Z6 FinStaG zu erfüllen sind“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §2(5)Z7 FinStaG?
24. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zur „Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen“ und „Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §8 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z8 FinStaG?
25. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zu „Entgelte“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §9 der Bankenpaketverordnung und Vereinbarung mit der Europäischen Kommission?
26. Wurde im Sinne von §9(7) der Bankenpaketverordnung von den Bestimmungen in §9 Abs 1 bis 7 (Entgelte) abgewichen – wenn ja, warum und in welcher Weise?
27. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zur „Information“ und „die Art und Weise, wie vom begünstigten Rechtsträger Rechenschaft zu legen ist“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §10 der Bankenpaketverordnung und §2(5)Z9 FinStaG?
28. Welche Art von Berichtspflichten für das begünstigte Kreditinstitut an den Bund sind in der Vereinbarung vorgesehen?
29. Werden diese Informationen an das Parlament und die EU-Kommission weitergeleitet? Wenn ja, in welcher Form?
30. Wenn nein, warum nicht?
31. Welche Art von Informationen werden öffentlich verfügbar sein?
32. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zur „Verpflichtungserklärung“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §11 der Bankenpaketverordnung?
33. Welche konkreten Bedingungen und Auflagen für die Bank und welche Vereinbarungen sind zu „Regelungen die den Inhalt und den Umfang der zu veröffentlichenden Erklärung, die von den vertretungsberechtigten Organen und dem Aufsichtsrat abzugeben ist und die Verpflichtung zur Einhaltung festgelegten Bedingungen enthalten muss“ in dem Vertrag zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten - siehe §2(5)Z10 FinStaG?
34. Wo und wann wird die Erklärung veröffentlicht?
35. Wer trägt die Kosten für diese Veröffentlichung?
36. Durch welche konkreten Maßnahmen ist sichergestellt, dass die getroffenen Auflagen und Bedingungen für die Bank in der Vereinbarung zwischen Bund/Finanzministerium und Bank hinreichend ist, um eine solide umsichtige Geschäftspolitik im Sinne von §12(1) Bankenpaketverordnung zu gewährleisten?
37. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde in der Vereinbarung zwischen Bund/Finanzministerium und Bank auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - auf die Art, den finanziellen Umfang und die Dauer der jeweiligen Maßnahme sowie auf die wirtschaftliche Situation des Begünstigten - im Sinne von §12(2) Bankenverordnung Bedacht genommen?
38. Mit welchen konkreten Klauseln wird die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen im Vertrag sichergestellt?
39. Welche Vertragsstrafen sind aufgrund welcher Sachverhalte in der Vereinbarung zwischen Bund/Finanzministerium und Bank enthalten?
40. Welche Rechtsfolgen sind für den Fall der Nichteinhaltung von Bedingungen und Auflagen in der Vereinbarung zwischen Bund/Finanzministerium und Bank enthalten?
41. Welche weiteren Auflagen und Bedingungen entsprechend der Bankenpaketverordnung und der Genehmigung der Europäischen Kommission sind in der Vereinbarung zwischen Bund/Finanzministerium und der Bank enthalten?
42. Wie wird die Einhaltung der Vereinbarung / der Auflagen durch die Bank von Seiten des BMFs kontrolliert werden?
43. Inwieweit ist der Rechnungshof in diese Kontrolle miteingebunden?
44. Welche Art von Berichten wird es wann vom BMF an das Parlament über die Einhaltung der Auflagen geben?
45. Welchen Inhalt werden diese Berichte haben?
46. Wurde ein Wandlungsrecht des Partizipationskapitals in Stammaktien für die Republik mit der Bank vereinbart?
47. Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
48. Wenn nein, warum nicht?
49. Wie hoch bewerten Sie das Risiko, das der Bund mit dieser Vereinbarung mit der Raiffeisen Zentralbank (RZB) eingeht?
50. Sind Sie so wie RZB-Generaldirektor Walter Rothensteiner in den halbseitigen Zeitungsinseraten (z.B. am 25.2.2009 im Standard) der Meinung, dass die RZB ein jährliches Kupon von 8 Prozent zahlen muss und dass das der Republik beachtliche Einnahmen bringt?
51. In welchem Szenario kostet das Kapital der Republik die RZB AG nichts und bringt der Republik keine beachtlichen Einnahmen ein?
52. Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt dieses Szenarios ein?
53. Ist diese Vereinbarung wirklich ein „gutes Geschäft“ für die Republik?