2187/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung des Futtermittelgesetzes im Jahr 2008"
Mit der AB 4654/XXIII.GP vom 01.09.2008 wurden die Fragen des Fragestellers Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage „Vollziehung des Futtermittelgesetzes im Jahr 2007" beantwortet.
Das Europäische Parlament hat Anfang 2009 die neue Verordnung „über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln“ verabschiedet, mit der eine grundlegende Neufassung des europäischen Futtermittelrechts angestrebt wird.
Mit dieser Verordnung werden die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln harmonisiert, um ein hohes Niveau an Futtermittel Sicherheit und somit auch ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen. Zugleich wird eine ausreichende Information der Verwender und Verbraucher gewährleistet sowie das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes unterstützt. Bei der Neufassung des europäischen Futtermittelrechts geht es sowohl um eine Vereinfachung der Gesetzgebung als auch um die Angleichung des Futtermittelrechts an die Bestimmungen für Lebensmittel.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2008 durch die Aufsichtsorgane aufgrund dieses Gesetzes in Österreich überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
2. In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2008 e viele Proben durch die Aufsichtsorgane gezogen?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche Ergebnisse erbrachten jeweils diese Analysen?
Wie viele Proben wurden auf verarbeitete tierische Proteine untersucht (ersuche jeweils um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer)?
3. Wie viele Proben Futtermittel wurden 2008auf Bauernhöfen durch die zuständigen Aufsichtsorgane der Bundesländer gezogen und zur Untersuchung weiter gegeben?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche Ergebnisse erbrachten jeweils diese Analysen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
4. Welche Ergebnisse über Futtermittelkontrollen am Ort der Verfütterung I und II wurden für 2008der EU-Kommission übermittelt (ersuche ebenfalls um Übermittlung der Ergebnisse und der Beschreibung der Art der Beanstandungen)?
5. Wie sieht der Kontrollplan zur Kontrolle der tierhaltenden Landwirte (Futtermittelverwendung) für 2008 und 2009 konkret aus?
6. Wie viele Proben wurden 2008 insgesamt durch die zuständigen AGES Institute bzw. Anstalten untersucht (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Institute bzw. Anstalten)?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Analysen?
7. Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (ersuche um Aufschlüsselung)?
8. Welche Einnahmen wurden durch die Untersuchung privater Proben im Jahr 2008 erzielt (ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Institute bzw. Anstalten)?
9. Wie viele Anzeigen und Beanstandungen wurden in diesem Jahr durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) erstattet bzw. ausgesprochen?
10. Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2008 in Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen von Futtermitteln verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
11. In wie vielen Fällen wurde 2008 deswegen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
12. In wie vielen Fällen wurde 2008 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
13. In wie vielen Fällen wurde 2008 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung etc. abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
14. In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2008 eine Aufhebung der Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde oder eine Einstellung vom Verfahren durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS)?
15. In wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Entscheidungen durch die UVS (Aufschlüsselung auf UVS)?
16. In wie vielen Fällen erfolgten im Jahr 2008 rechtskräftige Entscheidungen erst durch den VwGH?
17. Welche Einnahmen aus Strafen wegen Verstöße gegen das Futtermittelgesetz wurden im Jahr 2008 erzielt?
18. Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB (z.B. wegen Gemeingefahrdung) kam es im Zusammenhang mit der Herstellung, der Inverkehrbringung und der Verwendung von Futtermitteln durch die zuständigen Behörden (z.B. BAES) im Jahr 2008?
Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?
Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
Zu wie vielen Verurteilungen kam es?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?
19. Wie viele Beschäftigte arbeiteten 2008 im Fachbereich Landwirtschaft der AGES und im Bundesamt für Ernährungssicherheit (Stichtag 31.12.2008)?
20. Wie hoch waren 2008 im Fachbereich Landwirtschaft (AGES) die Personalkosten?
21. Wie viele Mitarbeiterinnen in der AGES bzw. im Bundesamt für Ernährungssicherheit waren 2008 für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 31.12.08)?
Wie viele Mitarbeiterinnen in der AGES bzw. im Bundesamt für Ernährungssicherheit sind für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zuständig?
22. Hat sich das bestehende Kontrollprogramm für Futtermittel bewährt oder soll dieses geändert werden?
Sollen Kontrollen und Probenziehungen von Futtermittel durch Aufsichtsorgane erweitert oder reduziert werden?
23. Wie viele Personen (Kontrollorgane) waren 2008 als Aufsichtsorgane im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
24. Wie viele Proben wurden durch die Kontrollorgane der Länder 2007 und 2008 an das BAES geschickt (Aufschlüsselung Jahre)?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht? Welche konkreten Ergebnisse liegen über diese Proben vor?
25. Wie viele Personen (Kontrollorgane) waren 2008 als Aufsichtsorgane (BAES) im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
Wie viele sind es mit Stichtag 31.12.2008?
26. Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro 1.000 Einwohner) 2008 gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
EU- Mitgliedsstaaten)?
27. Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2009 pro 1.000 Einwohner gezogen?
28. Wie hoch waren 2008 die durchschnittlichen Kosten für die Analyse eines Futtermittels (Gesamtkosten pro bearbeiteter Probe)?
29. In welcher Form wurden 2008 Importe von Futtermitteln (Lieferungen) aus Drittstaaten kontrolliert (z.B. Grenzkontrollstellen)?
30. Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen bei Lieferungen aus dem Ausland fanden dazu 2008 durch Grenztierärzte und Zollorgane statt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
Welche Mengen wurden kontrolliert? Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und
Analysen?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche behördlichen Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
31. Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium im Jahr 2008 erlassen, um eine bessere Koordinierung zwischen der AGES (ehemalige Untersuchungsanstalten des Bundes) bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit und der Vollziehung auf Landesebene — insbesondere bei den Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) - zu erreichen?
32. Wann soll die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln in Österreich umgesetzt werden?
33. Welche Position nimmt Ihr Ministerium konkret zu dieser EU-Verordnung ein?
34. Sehen Sie Probleme in der Vollziehung des Futtermittelgesetzes bzw. sind Ihnen solche 2009 und 2008 bekannt geworden?
Wenn ja, welche?
35. An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten im Futtermittelwesen hat Österreich im Jahr 2008 mitgearbeitet?
Was waren die Ergebnisse?
36. In welchem Umfang beteiligte sich Österreich am koordinierten Kontrollprogramm für das Jahr 2008 im Bereich der Futtermittel nach der Richtlinie 95/53/EG des Rates?
37. Zu welchen Ergebnissen führten diese Kontrollen (Ersuche um Übermittlung der Ergebnisse)?
38. Wann fanden die letzen entsprechenden EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung des Futtermittelgesetzes und damit verbundener europäischer Rechtsakte statt? Welche Schlussfolgerungen wurden durch die EU-Kommission dabei getroffen?
39. Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?