2190/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Geschworenengerichtsbarkeit

 

In den letzten Monaten häuften sich die Medienberichte über Geschworenenurteile, die von den Berufsrichtern wieder ausgesetzt wurden.

 

Nach einem Artikel im Standard vom 22. Jänner 2009 akzeptierten die Berufsrichter in einem Verfahren, wo der Angeklagte – der die Tat bis zuletzt bestritt – seine Freundin erschlagen haben soll,  einen Freispruch der Geschworenen nicht und setzten das Urteil aus.

 

Am 1. April 2009 entschieden Geschworene, dass der Angeklagte, der seine Schwiegereltern durch Verbrennen getötet hatte, keinen Mord begangen hat, sondern dass es Totschlag war. Die Berufsrichter setzten dieses Urteil aus.

 

Zu einer weiteren Aussetzung des Geschworenenurteils durch Berufsrichter kam es ebenfalls Anfang April 2009. Den drei Angeklagten wurde erpresserische Entführung zur Last gelegt, da sie die Vorarbeiter einer Baustelle in eine Wohnung gezwungen hatten und diese erst gehen lassen wollten, wenn sie das vom Baufirmenchef geschuldete Geld zurück bekommen. Die Geschworenen sahen hier den Tatbestand der erpresserischen Entführung nicht gegeben, was zu einem Freispruch für die Angeklagten führte.

 

Das Urteil der Geschworenen kann nur ausgesetzt werden, wenn alle drei Berufsrichter der Ansicht sind, den Geschworenen wäre ein Irrtum unterlaufen. Die Verhandlung muss in diesem Fall wiederholt werden.

 

Im Gegensatz zur österreichischen Gesetzeslage, wo die Aussetzung des Geschworenenurteils zum Nachteil des Angeklagten möglich ist, darf in den USA der Spruch der Geschworenen nur zum Vorteil des Angeklagten aufgehoben werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele Urteile in Geschworenenprozessen ergingen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 insgesamt?

 

2.      Wie viele Urteile in Geschworenenprozessen wurden von den Berufsrichtern – gegliedert nach OLG-Sprengeln – in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 ausgesetzt?

 

3.      In wie vielen dieser Fälle wurde nach Wiederholung des Verfahrens anders entscheiden als beim ausgesetzten Verfahren?

 

4.      Wie hoch war der Anteil an Aussetzungen des Urteils bei Freisprüchen in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008?

 

5.      In wie vielen dieser Fälle wurde nach einer Aussetzung eines Freispruches bei der Wiederholung des Verfahrens ein Schuldspruch gefällt?

 

3.      Bei wie viel Prozent lag der Männerteil unter den Geschworenen in den Jahren 2006, 2007 und 2008?

 

5.      Wie viele Personen haben in den Jahren 2006, 2007 und 2008 einen Antrag auf Befreiung von der Geschworenentätigkeit gestellt?

 

6.      Wie vielen dieser Anträge wurde stattgeben?

 

7.      Wie oft kam es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 vor, dass Geschworene   abgelehnt wurden?

 

8.      Was waren die Gründe für die Ablehnung?