2197/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.05.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Vilimsky, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Bekämpfung der Geldwäsche
Der Rechnungshof (Bericht Reihe Bund 2008/12) berichtete:
„Dem BMI und dem BMJ fehlten wesentliche Voraussetzungen, um Geldwäsche effektiv zu bekämpfen und kriminell erwirtschaftetes Vermögen wirkungsvoll zugunsten des Staatshaushaltes abzuschöpfen. Es bestand keine vernetzte Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesministerien sowie Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Grundlegendes Zahlenmaterial, um wirkungsvolle Strategien zu entwickeln, sowie ausreichende Ausbildung und spezielles Fachwissen des eingesetzten Personals lagen nicht vor.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Kann es sich die Republik Österreich Ihrer Meinung nach leisten, weiterhin derart säumig vorzugehen, beträchtliche Vermögen, die aus Verbrechen stammen nicht den Tätern zu entziehen, obwohl dies ringsum unser Land rigoros praktiziert wird und damit Millionenwerte für Staat und Bevölkerung sichergestellt werden?
2. Wie wird seitens des BMI auf die berechtigte Kritik des RH reagiert werden?
3. Welche Schritte haben Sie bereits gesetzt, um Geldwäsche in Zukunft effektiv zu bekämpfen?
4. Wie stehen Sie dazu in Sachen Finanzermittlungen auf LKA-Ebene eigens geschulte Finanzermittlungsgruppen zu installieren, die in weiterer Folge außer operativer Tätigkeit ihr Fachwissen auch an Beamte auf Bezirks- u. Inspektionsebene weitergeben könnten?
5. Wie wollen Sie in Zukunft die bessere Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Inneres sowie zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten umsetzen?
6. Was wird sich diesbezüglich in der Ausbildung ändern?