2199/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend online-Datenübermittlung zum AMS

 

 

Das AMS bietet ein neues Service: Next Job – Meldung zur Stellensuche ist laut AMS genau richtig für alle, die vor einer beruflichen Veränderung stehen und bereits den genauen Zeitpunkt kennen, mit dem Ihr Beschäftigungsverhältnis endet. Man gibt seine Daten zur Stellensuche online bekannt und nützt so alle Vorteile des neuen Service.

Durch die frühzeitige, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgte Meldung zur Stellensuche, heißt es, verbessern sich nicht nur die Chancen möglichst rasch wieder eine geeignete Beschäftigung zu finden, sondern man kann dem AMS auch seine Daten für die Beantragung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld) übermitteln. Dadurch kann der Antrag bei der persönlichen Vorsprache bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle schneller bearbeitet werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

 

Anfrage:

 

1.)   Warum steht dieses nützliche Service nur vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zur Verfügung?

2.)   Ist geplant dieses Service auf alle Arbeitssuchenden zu erweitern?

a.      Wenn ja, wann wird die Umstellung erfolgen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

3.)   Welche weiteren elektronischen Services sind in Zukunft geplant, um Arbeitsabläufe für „Kunden“ und AMS Bedienstete zu vereinfachen und zu beschleunigen?

4.)   Sehen Sie in diesen Services ein mögliches zeitliches und personelles Einsparungspotential?