2205/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kosten der Verlängerung der S 31

 

 

 

Vor Jahren wurde den Bürgern der Gemeinde Schützen am Gebirge nach einer Volksabstimmung eine kleinräumige Umfahrung der B 50 versprochen. Nunmehr soll statt dieser kleinräumigen Umfahrung die S 31 verlängert werden. Gegen diese Variante, die weitaus teurer ist als eine kleinräumige Umfahrung, gibt es erhebliche Widerstände.

 

Die Burgenländische Landesregierung ist für die Verlängerung der S 31, da sie sich damit die Kosten für den Bau einer kleinräumigen Umfahrung erspart. Für die ASFINAG entstehen jedoch erhebliche Kosten, die, wenn man nicht eine Verlängerung bis zur A 4 plant, nicht zu rechtfertigen sind. Diese Verlängerung als Lückenschluss soll jedoch, wenn man der Politik glauben darf, kein Thema sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Wie weit sind die Vorbereitungsarbeiten der S 31 in Richtung Norden gediehen?

 

2.      Wer hat die Entscheidung für das nunmehrige Projekt - Verlängerung der S 31 - getroffen?

 

3.      Warum hat man sich für dieses Projekt entschieden?

 

4.      In welcher Weise wurden die Gemeinden in den Entscheidungsprozess eingebunden?

 

5.      In welcher Weise wurden die Bürger in den Entscheidungsprozess eingebunden?

 

6.      Wie hoch ist die Akzeptanz der Betroffenen für dieses Projekt?

 

7.      Können Sie definitiv ausschließen, dass die S 31 in Zukunft bis zur A 4 verlängert wird?

 

8.      Mit welchen Kosten ist die Verlängerung der S 31 in Richtung Norden als Umfahrung der Gemeinde Schützen am Gebirge verbunden?

 

9.      Wer kommt für diese Kosten auf?