2208/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Lufttaxi für Mensdorff-Pouilly

 

 

Am 19. Mai 1993 startete der Bundesheerhubschrauber mit der Kennzeichnung „5 D H I“, vom Typ AB 212, zu einem Flug von Punitz bei Güssing nach Luising. Dort wurden sechs Passagiere an Bord genommen und nach Zeltweg geflogen. Derselbe Hubschrauber brachte die Passagiere nach Luising zurück. Einer der Passagiere war Alfons Mensdorff-Pouilly. Das genaue Ziel bei Luising war sein dortiges Anwesen.

Den Flugbefehl erteilte der spätere Kommandant der Luftstreitkräfte „Air Chief“ Erich Wolf.     

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

 

  1. Gibt es im Zusammenhang mit diesem Flug strafrechtliche Ermittlungen?
  2. Wenn ja, seit wann?
  3. Wenn ja, gegen wen?
  4. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
  5. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Kann aus diesem Flug eine Einflussnahme von Mensdorff-Pouilly auf Erich Wolf geschlossen werden, vor allem im Zusammenhang mit Beschaffungen des Bundesheeres?