2211/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.05.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Kunasek, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung und Sport
betreffend Sonderurlaub gemäß § 74 BDG
Mit Erlass GZ S91204/4-GrpPersErg/2004, vom
29.12.2004 wurde durch BMLV auf der Grundlage der Gleichheitsgrundsatzes
klargestellt, dass wie auch für die GÖD gültig Sonderurlaub nach
§ 74 BDG,
„ (1) Dem Beamten kann auf sein Ansuchen aus wichtigen
persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen
besonderen Anlaß ein Sonderurlaub gewährt werden.
(2) Für die Zeit des Sonderurlaubes behält der Beamte den Anspruch
auf die vollen Bezüge.
(3) Der Sonderurlaub darf nur gewährt werden, wenn keine zwingenden
dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen, und darf die dem Anlaß
angemessene Dauer nicht übersteigen.
(4) Die Gesamtdauer der für ein Kalenderjahr gewährten Sonderurlaube
darf das Ausmaß der auf zwölf Wochen entfallenden
regelmäßigen Dienstzeit des Beamten nicht übersteigen.“
für Schulungen der FGÖ zu gewähren ist.
Nun im Personalvertretungswahljahr 2009 wurde o.a. Erlass durch einen weiteren Erlass, GZ S90120/1-GrpPersErg/2009, dem Vernehmen nach auf Weisung des Leiters der Personalsektion Mag. Holenia, approbiert durch Gruppenleiter Kemperle erlassen, der die Klarstellung aus dem Jahre 2004 aufhebt und feststellt, dass ein Sonderurlaub für Schulungen der FGÖ nicht mehr zu gewähren ist. Besagter Erlass begründet diese Aufhebung damit, dass die FGÖ im Gegensatz zur GÖD nicht kollektivvertragsfähig ist, der Gesetzgeber klare Unterscheidungen trifft zwischen einfachen Berufsvereinigungen wie der FGÖ und kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen vornimmt und sachlich zwischen diesen differenziert. Weiters führt der Erlass an, dass Dienstfreistellungen unter Fortzahlung der vollen Bezüge gemäß §78 Abs. 2 BDG 1979 nur dann vorgesehen ist, wenn es sich um die Ausübung einer Funktion in einer auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung öffentlich Bediensteter handelt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage: