2214/J XXIV. GP
Eingelangt am
28.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Käse oder Kunstkäse in Lebensmitteln (Analog-Käse)“
„Analog-Käse“
(Kunstkäse) heißt eine Mischung aus Pflanzenfett, Wasser,
Eiweißpulver und
Geschmacksverstärkern.
Die Lebensmittelindustrie ersetzt teuren Käse beispielsweise auf
Pizzen, Käsebaguettes, Lasagne, Käseaufläufe, Cheeseburger etc.
zunehmend mit diesem
billigen Ersatzstoff. Die Rechnung ist
einfach. Der nachgeahmte Käse (Käseimitat) kostet 40
Prozent weniger als echter Mozarella, Gouda oder Feta. Gesundheitsgefahren
entstehen nach
derzeitigen Erkenntnissen durch den Genuss dieses Imitats nicht.
Fehlt die
Inhaltsangabe „Käse“ auf Verpackungen, Speisekarten,
Ankündigungen, wird
eventuell ein Imitat verwendet. Gerade in
Restaurants oder Imbissstuben lässt sich durch den
Gast aber kaum nachprüfen, ob echter oder falscher Käse serviert
wird.
Die
Bauern merkten dies bereits, da der Milchabsatz in Deutschland massiv
zurückging.
Mittlerweile werden
in Deutschland etwa 5 % der Milch nicht mehr benötigt, weil die
Lebensmittelindustrie andere Grundstoffe (z.B. Pflanzenfett) einsetzt. So wird
auch beim
Speiseeis ebenfalls oft auf Milch verzichtet. Auf 100.000 Tonnen jährlich
schätzt der
deutsche Bauernverbandspräsident Georg
Sonnleitner den jährlichen Milchrückgang durch
Ersatzstoffverbrauch der Lebensmittelindustrie.
KonsumentInnen
werden durch „Kunstkäse“ getäuscht. Andere sprechen sogar
von Betrug,
weil die KonsumentInnen
damit bewusst in die Irre geführt werden. Es darf weder durch
Werbung irgendwelcher Art oder Aufmachung irgendwelcher Art behauptet oder der
Eindruck erweckt werden, dass es sich dabei
um ein „Milcherzeugnis“ handelt, stellte dazu
das deutsche Bundesverbraucherministerium fest.
Nach der VO (EG) Nr.
1234/2007 gehört der Begriff „Käse" zu den Bezeichnungen,
die
ausschließlich Milcherzeugnisse vorbehalten sind. Das Erzeugnis
„Analog-Käse“ darf keine
Bezeichnung oder Aufmachung aufweisen,
durch die der Eindruck erweckt wird, dass es sich
um
ein Milcherzeugnis im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 Artikel 114 und
Anhang XII handelt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Ist dem Ressort das Inverkehrbringen von
sogenannten „Analog-Käse“ (nachgeahmter
Käse) in Österreich
bekannt?
2. Ist dem Ressort die Verwendung von
sogenannten „Analog-Käse“ (nachgeahmter
Käse) in der
österreichischen Lebensmittelproduktion bekannt?
Wenn ja, bei welchen Lebensmitteln?
3. Bei
welchen Lebensmittel-Produktionsprozessen bzw. von welchen
österreichischen
Industriebetrieben wird nach Kenntnis der
Ressorts „Milch“ durch andere Grundstoffe
(z.B. Pflanzenfett) ersetzt?
4. Ist dem Ressort dieser Ersatz von Milch
auch bei „Speiseeis“ bekannt?
Wenn ja, wie sieht dazu die Rechtslage in Österreich aus?
5. Welche Mengen Milch werden durch die
Verwendung von Ersatzstoffen (z.B.
Pflanzenfett) durch die Lebensmittelhersteller (Lebensmittelindustrie) in
Österreich
jährlich
eingespart?
Wie hoch sind damit die Verluste der Bauern?
6. Werden Sie auf EU-Ebene dafür
eintreten, dass die EU-VO 1234/2007 dahingehend
geändert wird,
dass nachgeahmter Käse aus Pflanzenfett als „Analog-Käse“
(oder
Kunstkäse) gekennzeichnet werden muss?