2238/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Book Search - Urheberrechtsverletzungen - Massive Kritik an Google"

Weltweit gibt es Kritik am Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne
Einwilligung der Rechteinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen (d.h. online zu
stellen) und erst danach mit den Rechteinhabern über urheberrechtliche Vergütungen zu
verhandeln.

In Deutschland haben sich Verleger und Autoren zusammengefunden und ihre Kritik an
dieser Vorgehensweise von Google u.a. im „Heidelberger Appell" veröffentlicht („Für
Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte"). Aber auch in den USA gab es
harsche Reaktionen, nun aber einen Vergleich:

Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände hatten wegen der Verletzung von
Urheberrechten gegen Google in den USA geklagt und sich im Februar mit Google für alle
bis zum 5. Mai 2009 digitalisierten Bücher auf einen Vergleich geeinigt, der allerdings noch
abschließend gebilligt werden muss. Der Vergleich erfasst auch deutsche Autoren und
Verlage, soweit es um urheberrechtlich geschützte Nutzungen ihrer Bücher in den USA geht.
Wer aus diesem Vergleich aussteigen oder hiergegen Einwände vorbringen will, muss dies bis
zum 5. Mai 2009 tun. Ach rufe alle Betroffenen auf, bis zum Ablauf der Frist am 5. Mai 2009
gut zu überlegen, ob sie den Vergleich mittragen oder aussteigen wollen’, appellierte die
Bundesjustizministerin an Autoren und Verleger - allerdings ohne die Konsequenzen näher
zu beleuchten.
(heise.de vom 25.04.2009).


Mit dieser gezielten Politik von Urheberrechtsverletzungen versucht sich Google eine digitale
Verfügungsgewalt über Bücher zu verschaffen. Google kann dann entscheiden, welche
digitalisierten Werke der Öffentlichkeit zu welchen Konditionen angeboten werden.

Auch die deutsche Bundesjustizministerin warf in diesem Zusammenhang Google
Urheberrechtsverstöße im großen Stil vor. Dabei geht es natürlich auch um die Frage, was zu

tun ist, wenn mit Hilfe öffentlicher Mittel finanzierte wissenschaftliche Veröffentlichungen
digitalisiert und in Folge durch ein privates Unternehmen monopolisiert werden.

Auch aus Sicht der EU-Kommission ist die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen,
die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, besonders wichtig (Siehe u.a. KOM (2009)
212 endgültig).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.              Wie beurteilen Sie rechtlich die Vorgangsweise von Google?
Sehen Sie diese Vorgangsweise auch als digitalen Missbrauch?

2.              Liegen aus Sicht des Ressorts bei dieser Vorgangsweise Verstöße gegen europäisches
Urheberrecht vor?

3.              Wie beurteilen Sie den „Google-Vergleich" in den USA?

Welche Auswirkungen hat dieser auf davon betroffene österreichische Autoren und
Verleger?

4.    Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von österreichischen
Verlegern ohne deren Zustimmung durch Google digitalisiert?

Wenn ja, wie ist dies in Österreich urheberrechtlich zu beurteilen?


5.    Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von österreichischen
Autoren ohne deren Zustimmung durch Google digitalisiert?

Wenn ja, wie ist dies in Österreich urheberrechtlich zu beurteilen?

6.    Zu welchen Konsequenzen würde die Digitalisierung von Informationen des öffentlichen
Sektors (ohne dessen Zustimmung) in Österreich durch Google führen?

Wäre diese überhaupt mit der RL 2003/98/EG vereinbar?

 

7.              Bedeutet diese Politik von Google nicht auch einen Angriff auf die „Europäische Digitale
Bibliothek Europeana"?

8.              Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts mit österreichischen Steuergeldern
finanzierte wissenschaftliche Veröffentlichungen durch Google digitalisiert und damit
nicht mehr freizugänglich?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
Ist dies überhaupt grundsätzlich zulässig?

9.              Welche Haltung nimmt die Europäische Kommission zu dieser Politik (Vorgehensweise)
von Google und zum „Google-Vergleich" in den USA ein?

10.       Welche Position nehmen zum Verhalten von Google und zum „Google-Vergleich" die
Verwertungsgesellschaften insbesondere die Literar - Mechana ein?