2238/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2009
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Book Search - Urheberrechtsverletzungen - Massive Kritik an Google"
Weltweit
gibt es Kritik am Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne
Einwilligung der Rechteinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen
(d.h. online zu
stellen)
und erst danach mit den Rechteinhabern über urheberrechtliche
Vergütungen zu
verhandeln.
In
Deutschland haben sich Verleger und Autoren zusammengefunden und ihre Kritik an
dieser Vorgehensweise
von Google u.a. im „Heidelberger Appell" veröffentlicht
(„Für
Publikationsfreiheit und die Wahrung der
Urheberrechte"). Aber auch in den USA gab es
harsche Reaktionen, nun aber einen
Vergleich:
„ Die
amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände hatten wegen der Verletzung
von
Urheberrechten gegen Google in den USA geklagt und sich im Februar mit Google
für alle
bis zum 5. Mai
2009 digitalisierten Bücher auf einen Vergleich geeinigt, der allerdings
noch
abschließend gebilligt werden muss. Der Vergleich erfasst auch deutsche
Autoren und
Verlage, soweit es um urheberrechtlich
geschützte Nutzungen ihrer Bücher in den USA geht.
Wer aus diesem Vergleich aussteigen
oder hiergegen Einwände vorbringen will, muss dies bis
zum 5. Mai 2009 tun. Ach rufe alle Betroffenen auf, bis zum Ablauf der
Frist am 5. Mai 2009
gut zu überlegen, ob sie den Vergleich mittragen oder aussteigen
wollen’, appellierte die
Bundesjustizministerin an Autoren und Verleger - allerdings ohne die Konsequenzen
näher
zu beleuchten.“ (heise.de vom
25.04.2009).
Mit
dieser gezielten Politik von Urheberrechtsverletzungen versucht sich Google
eine digitale
Verfügungsgewalt
über Bücher zu verschaffen. Google kann dann entscheiden, welche
digitalisierten Werke der Öffentlichkeit zu welchen Konditionen angeboten
werden.
Auch die
deutsche Bundesjustizministerin warf in diesem Zusammenhang Google
Urheberrechtsverstöße
im großen Stil vor. Dabei geht es natürlich auch um die Frage, was
zu
tun ist, wenn mit
Hilfe öffentlicher Mittel finanzierte wissenschaftliche
Veröffentlichungen
digitalisiert
und in Folge durch ein privates Unternehmen monopolisiert werden.
Auch
aus Sicht der EU-Kommission ist die Verfügbarkeit wissenschaftlicher
Informationen,
die
mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, besonders wichtig (Siehe u.a.
KOM (2009)
212 endgültig).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie rechtlich die Vorgangsweise von Google?
Sehen
Sie diese Vorgangsweise auch als digitalen Missbrauch?
2.
Liegen aus Sicht des Ressorts bei dieser Vorgangsweise
Verstöße gegen europäisches
Urheberrecht
vor?
3. Wie beurteilen Sie den „Google-Vergleich" in den USA?
Welche
Auswirkungen hat dieser auf davon betroffene österreichische Autoren und
Verleger?
4. Wurden bzw.
werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von österreichischen
Verlegern ohne deren Zustimmung
durch Google digitalisiert?
Wenn ja, wie ist dies in Österreich urheberrechtlich zu beurteilen?
5. Wurden bzw.
werden nach Kenntnis des Ressorts auch Bücher von österreichischen
Autoren ohne deren Zustimmung durch
Google digitalisiert?
Wenn ja, wie ist dies in Österreich urheberrechtlich zu beurteilen?
6. Zu welchen
Konsequenzen würde die Digitalisierung von Informationen des
öffentlichen
Sektors (ohne dessen Zustimmung) in
Österreich durch Google führen?
Wäre diese überhaupt mit der RL 2003/98/EG vereinbar?
7.
Bedeutet diese Politik von Google nicht auch einen Angriff auf die
„Europäische Digitale
Bibliothek
Europeana"?
8.
Wurden bzw. werden nach Kenntnis des Ressorts mit österreichischen
Steuergeldern
finanzierte
wissenschaftliche Veröffentlichungen durch Google digitalisiert und damit
nicht mehr
freizugänglich?
Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
Ist
dies überhaupt grundsätzlich zulässig?
9.
Welche Haltung nimmt die Europäische Kommission zu dieser Politik
(Vorgehensweise)
von
Google und zum „Google-Vergleich" in den USA ein?
10.
Welche Position nehmen zum Verhalten von Google und zum
„Google-Vergleich" die
Verwertungsgesellschaften
insbesondere die Literar - Mechana ein?