Eingelangt am 29.05.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grünewald, Pirklhuber,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für
Gesundheit
betreffend Qualitätssicherung
des (nieder-)österreichischen Trinkwassers
Der Mensch besteht zu 63 % aus Wasser. Das wichtigste
Lebensmittel ist daher das Trinkwasser, weshalb die Versorgung mit sauberem
Trinkwasser ein zentrales Thema für die Politik darstellen muss.
Immer wieder kommt es zu Problemen mit der
Trinkwasserqualität.
Zuletzt machten erhöhte Uran-Werte im Retzer
Trinkwasser Schlagzeilen. Auch im Marchfeld sind erhöhte Belastungen des
Wassers durch Dünge- und Spritzmittel aus der Landwirtschaft immer
wieder ein Thema.
In Deutsch Wagram gab es zuletzt heftige Diskussionen wegen
massiv überhöhter Werte von Desphenyl-Chloridazon.
Beim Auftreten von erhöhten Schadstoffbelastungen im
Trinkwasser wird meist die Schadstoffbelastung durch Beimischung von
unbelastetem Wasser kompensiert, anstatt die zugrunde liegende Ursache zu
bekämpfen.
Die regelmäßige Information der VerbraucherInnen
über die Trinkwasserqualität beschränkt sich im Großen und
Ganzen auf Grenzwertüberschreitungen – darunter liegende Messwerte
werden zwar gemessen, aber nicht veröffentlicht. Dies führt
einerseits zu Verunsicherung bei aufmerksamen VerbraucherInnen, die dann oft
„sicherheitshalber“ zum Mineralwasser greifen, und verhindert
andererseits oft, dass schon frühzeitig Schutzmaßnahmen getroffen
werden. Qualitätssicherung des Trinkwassers würde voraussetzen, dass
auch Mengen unter dem Grenzwert und Entwicklungstendenzen beobachtet werden.
Um die Qualität des österreichischen
Trinkwassers nachhaltig zu sichern, wären daher folgende Aktionen zu
setzen:
- Informationen über die Trinkwasserqualität in
den Gemeinden (Messungen) zusammenfassen und klar und übersichtlich
darstellen (z.B. adäquat zum Gewässerbericht des
Umweltministeriums), um daraus rechtzeitig Schlüsse für notwendige
Schutzmaßnahmen ziehen zu können.
- Die Trinkwasser- und Mineralwasserverordnung müssen
an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden, z. B.
Grenzwert für Uran.
- Bei auftretenden Schadstoff-Belastungsproblemen sind
strikte Maßnahmen zu verordnen, besonders in der
Landwirtschaft. Das Pestizid- und Nitratproblem wird nahezu
ausschließlich durch die Landwirtschaft verursacht, das „Zurechtzumischen“
darf nur eine enge und zeitlich befristete Lösung darstellen.
Für Grund-, Fließgewässer und Seen gibt es
alle 3 Jahre (zuletzt 2006) einen umfassenden Bericht des
Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/wasser/wgev/jb2006/
). Aus diesem Bericht können Entwicklungen abgelesen werden um rechtzeitig
Maßnahmen setzen zu können. Jedoch sind diese Gewässer nicht
mit jenen ident, die für die menschliche Nutzung, speziell für die
Trinkwassernutzung, von Bedeutung sind. Trinkwasserquellen sind daher im
Gewässerschutzbericht aber nicht mit untersucht. Für die bundesweite
Erhebung und öffentliche Berichtslegung von Trinkwasserqualität
gibt es keine mit dem Gewässerschutzbericht vergleichbare umfassende
Betrachtung. Dementsprechend werden Probleme zu spät erkannt und
ungenügende Maßnahmen getroffen, um die KonsumentInnen zu
schützen.
Gemäß § 44
(1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz hat der Bundesminister
für Gesundheit zur Information der VerbraucherInnen jährlich einen
Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch
bestimmten Wassers vorzulegen. Jeder Bericht umfasst zumindest die
Versorgungsanlagen, aus denen mehr als 1 000 m3 pro Tag im Durchschnitt
entnommen oder mit denen mehr als 5 000 Personen versorgt werden. Ebenso haben
die Landeshauptleute jährlich für ihr Bundesland einen Bericht zu
erstellen, der dem Bundesministerium für Gesundheit bis 31. Mai des
Folgejahres zu übermitteln ist. Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen
haben den Landeshauptleuten alle zur Erstellung des Berichtes erforderlichen
Unterlagen gemäß der Trinkwasserverordnung zur Verfügung zu
stellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wann wurde von Ihrem
Ressort der letzte Trinkwasserbericht vorgelegt? Was waren die
wesentlichen Ergebnisse? Wie viele und welche Untersuchungen wurden
durchgeführt? In wie vielen Fällen gab es Überschreitungen?
Um welche Überschreitungen handelte es sich?
- Liegt Ihnen ein umfassender Überblick (bezirksweise,
länder- bzw. bundesweite Übersicht) über die
Qualität der Trinkwasserquellen und den Schutz der KonsumentInnen in
Österreich vor?
- Wenn ja: Wie hat sich die Qualität des
Trinkwassers in Österreich, insbesondere in den einzelnen Bezirken
bzw., so vorliegend, nach Trinkwasserversorgern unterschieden,
speziell seit dem Jahr 2000 entwickelt?
- Wenn ja: Welche Parameter haben sich
positiv bzw. negativ entwickelt, gereiht nach
Trinkwasserversorgungsgebieten bzw. in welcher Anhäufung?
- Wenn nein: aufgrund welcher Informationen
können Sie die Qualität des Österreichischen Trinkwassers
(die ja in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt)
überprüfen und gewährleisten?
- Würde ein flächendeckender Bericht
über die Entwicklung der Qualität der österreichischen Trinkwasserquellen
Entscheidungen und Maßnahmensetzung zum Schutz des Trinkwassers und
somit der KonsumentInnen erleichtern?
- Inwiefern werden die Ergebnisse des letzten
Trinkwasserberichtes herangezogen, die Entscheidungen und Maßnahmensetzung
zum Schutz des Trinkwassers zu erleichtern und zu verbessern?
- In welcher Form wird überprüft, ob
Trinkwasserversorger ihrer Informationspflicht lt. Trinkwasserverordnung
nachkommen?
- Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Gemeinden
Österreichs Informationen über die Trinkwasserqualität
nicht im Internet abrufbar sind?
- Würde eine verpflichtende
Veröffentlichung der Messergebnisse im Internet die
Konsumentensicherheit bei Trinkwasser erhöhen?
- Welche Maßnahmen zum Schutz des
Trinkwassers ergreift das BMG beim Auftreten von
Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen und wie wird die
Wirksamkeit solcher Maßnahmen überprüft?
- Welche Möglichkeiten hat das BMG, beim
Auftreten von Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen im
Trinkwasser Maßnahmen zum Schutz des Wassers und der KonsumentInnen zu
verordnen und wie kann die Wirksamkeit solcher Maßnahmen
überprüft werden?
- Werden neu zugelassene Pflanzenschutz- und
Düngemittel in die Liste der zu untersuchenden Parameter lt.
Trinkwasserverordnung berücksichtigt? In welcher Form bzw. wie
läuft diese Berücksichtigung ab?
- Die Trinkwasserverordnung stammt aus dem
Jahr 2001 und wurde 2006 und 2007 geringfügig angepasst. Die Anzahl
der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel hat sich in dieser
Zeit etwa verdoppelt. Welche Stoffe wurden seit 2001 neu in die Liste der
zu untersuchenden Stoffe aufgenommen?
- Wie stellen Sie sicher, dass neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, beispielsweise die
Gesundheitsgefährdung von Uran im Trinkwasser in die Liste der zu
überprüfenden Parameter der Trinkwasserverordnung aufgenommen
wird? Wenn ja, in welcher Form läuft diese Berücksichtigung ab?
- Ab wann werden österreichische
Trinkwasserquellen auch auf ihren Urananteil untersucht werden?
- Wann werden Sie einen Grenzwert für
das Schwermetall Uran im Trinkwasser per Verordnung festlegen?
- Wann werden alle (größeren)
österreichischen Trinkwasserquellen zumindest 1 x auf Ihren
Urananteil untersucht sein?
- In einer Studie der Universität
Frankfurt (http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/AfA_gesundheit/15400.php)
wurde in einem Großteil der untersuchten Wässer hormonelle
Belastungen festgestellt, die vermutlich aus der Verpackung
(Kunststoffflaschen) stammen. Ist Ihnen diese Studie bekannt und gibt es
vergleichbare Untersuchungen österreichischer Mineralwässer und
deren Verpackungsgebinde? Welche Maßnahmen ergeben sich aus diesen
Untersuchungen zum Schutz der KonsumentInnen?