2240/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grünewald, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Qualitätssicherung des (nieder-)österreichischen Trinkwassers

 

 

Der Mensch besteht zu 63 % aus Wasser. Das wichtigste Lebensmittel ist daher das Trinkwasser, weshalb die Versorgung mit sauberem Trinkwasser ein zentrales Thema für die Politik darstellen muss.

 

Immer wieder kommt es zu Problemen mit der Trinkwasserqualität.

Zuletzt machten erhöhte Uran-Werte im Retzer Trinkwasser Schlagzeilen. Auch im Marchfeld sind erhöhte Belastungen des Wassers durch Dünge- und Spritzmittel aus der Landwirtschaft  immer wieder ein Thema.

In Deutsch Wagram gab es zuletzt heftige Diskussionen wegen massiv überhöhter Werte von Desphenyl-Chloridazon.

Beim Auftreten von erhöhten Schadstoffbelastungen im Trinkwasser wird meist die Schadstoffbelastung durch Beimischung von unbelastetem Wasser kompensiert, anstatt die zugrunde liegende Ursache zu bekämpfen.

 

Die regelmäßige Information der VerbraucherInnen über die Trinkwasserqualität beschränkt sich im Großen und Ganzen auf Grenzwertüberschreitungen – darunter liegende Messwerte werden zwar gemessen, aber nicht veröffentlicht. Dies führt einerseits zu Verunsicherung bei aufmerksamen VerbraucherInnen, die dann oft „sicherheitshalber“ zum Mineralwasser greifen, und verhindert andererseits oft, dass schon frühzeitig Schutzmaßnahmen getroffen werden. Qualitätssicherung des Trinkwassers würde voraussetzen, dass auch Mengen unter dem Grenzwert und Entwicklungstendenzen beobachtet werden.

 

Um die Qualität des österreichischen Trinkwassers nachhaltig zu sichern, wären daher folgende Aktionen zu setzen:

 

Für Grund-, Fließgewässer und Seen gibt es alle 3 Jahre (zuletzt 2006) einen umfassenden Bericht des Umweltbundesamtes  (http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/wasser/wgev/jb2006/ ). Aus diesem Bericht können Entwicklungen abgelesen werden um rechtzeitig Maßnahmen setzen zu können. Jedoch sind diese Gewässer nicht mit jenen ident, die für die menschliche Nutzung, speziell für die Trinkwassernutzung, von Bedeutung sind. Trinkwasserquellen sind daher im Gewässerschutzbericht aber nicht mit untersucht. Für die bundesweite Erhebung und öffentliche Berichtslegung  von Trinkwasserqualität gibt es keine mit dem Gewässerschutzbericht vergleichbare umfassende Betrachtung. Dementsprechend werden Probleme zu spät erkannt und ungenügende Maßnahmen getroffen, um die KonsumentInnen zu schützen.

 

Gemäß § 44 (1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz hat der Bundesminister für Gesundheit zur Information der VerbraucherInnen jährlich einen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers vorzulegen. Jeder Bericht umfasst zumindest die Versorgungsanlagen, aus denen mehr als 1 000 m3 pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 5 000 Personen versorgt werden. Ebenso haben die Landeshauptleute jährlich für ihr Bundesland einen Bericht zu erstellen, der dem Bundesministerium für Gesundheit bis 31. Mai des Folgejahres zu übermitteln ist. Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen haben den Landeshauptleuten alle zur Erstellung des Berichtes erforderlichen Unterlagen gemäß der Trinkwasserverordnung zur Verfügung zu stellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wann wurde von Ihrem Ressort der letzte Trinkwasserbericht vorgelegt? Was waren die wesentlichen Ergebnisse? Wie viele und welche Untersuchungen wurden durchgeführt? In wie vielen Fällen gab es Überschreitungen? Um welche Überschreitungen handelte es sich?

 

  1. Liegt Ihnen ein umfassender Überblick (bezirksweise, länder- bzw. bundesweite Übersicht) über die Qualität der Trinkwasserquellen und den Schutz der KonsumentInnen in Österreich vor?
    1. Wenn ja: Wie hat sich die Qualität des Trinkwassers in Österreich, insbesondere in den einzelnen Bezirken bzw., so vorliegend, nach Trinkwasserversorgern unterschieden, speziell  seit dem Jahr 2000 entwickelt?
    2. Wenn ja: Welche Parameter haben sich positiv bzw. negativ entwickelt, gereiht nach Trinkwasserversorgungsgebieten bzw. in welcher Anhäufung?
    3. Wenn nein: aufgrund welcher Informationen können Sie die Qualität des Österreichischen Trinkwassers (die ja in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt) überprüfen und gewährleisten?

 

  1. Würde ein flächendeckender Bericht über die Entwicklung der Qualität der österreichischen Trinkwasserquellen Entscheidungen und Maßnahmensetzung zum Schutz des Trinkwassers und somit der KonsumentInnen erleichtern?

 

  1. Inwiefern werden die Ergebnisse des letzten Trinkwasserberichtes herangezogen, die Entscheidungen und Maßnahmensetzung zum Schutz des Trinkwassers zu erleichtern und zu verbessern?

 

  1. In welcher Form wird überprüft, ob Trinkwasserversorger ihrer Informationspflicht lt. Trinkwasserverordnung nachkommen?
    1. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Gemeinden Österreichs Informationen über die Trinkwasserqualität nicht im Internet abrufbar sind?
    2. Würde eine verpflichtende Veröffentlichung der Messergebnisse im Internet die Konsumentensicherheit bei Trinkwasser erhöhen?

 

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers ergreift das BMG beim Auftreten von Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen und wie wird die Wirksamkeit solcher Maßnahmen überprüft?

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das BMG, beim Auftreten von Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen im Trinkwasser Maßnahmen zum Schutz des Wassers und der KonsumentInnen zu verordnen und wie kann die Wirksamkeit solcher Maßnahmen überprüft werden?

 

  1. Werden neu zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel in die Liste der zu untersuchenden Parameter lt. Trinkwasserverordnung berücksichtigt? In welcher Form bzw. wie läuft diese Berücksichtigung ab?

 

  1. Die Trinkwasserverordnung stammt aus dem Jahr 2001 und wurde 2006 und 2007 geringfügig angepasst. Die Anzahl der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel hat sich in dieser Zeit etwa verdoppelt. Welche Stoffe wurden seit 2001 neu in die Liste der zu untersuchenden Stoffe aufgenommen?

 

  1. Wie stellen Sie sicher, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse, beispielsweise die Gesundheitsgefährdung von Uran im Trinkwasser in die Liste der zu überprüfenden Parameter der Trinkwasserverordnung aufgenommen wird? Wenn ja, in welcher Form läuft diese Berücksichtigung ab?
    1. Ab wann werden österreichische Trinkwasserquellen auch auf ihren Urananteil untersucht werden?
    2. Wann werden Sie einen Grenzwert für das Schwermetall Uran im Trinkwasser per Verordnung festlegen?
    3. Wann werden alle (größeren) österreichischen Trinkwasserquellen zumindest 1 x auf Ihren Urananteil untersucht sein?

 

  1. In einer Studie der Universität Frankfurt (http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/AfA_gesundheit/15400.php) wurde in einem Großteil der untersuchten Wässer hormonelle Belastungen festgestellt, die vermutlich aus der Verpackung (Kunststoffflaschen) stammen. Ist Ihnen diese Studie bekannt und gibt es vergleichbare Untersuchungen österreichischer Mineralwässer und deren Verpackungsgebinde? Welche Maßnahmen ergeben sich aus diesen Untersuchungen zum Schutz der KonsumentInnen?