2246/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Bucher
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend von der OeNB geplanter Reservenbildungen
Nach Pressemitteilungen von Seiten der OeNB-Spitze ist zu vernehmen, dass der OeNB von Wirtschaftsprüfern empfohlen worden ist, ihre Reserven um 200 Millionen Euro aufzustocken. Insbesondere in Hinblick darauf, dass ca. 2000 Mitarbeiter rund 80 Prozent ihres Letztbezugs als Pension beziehen, erscheint insbesondere hinterfragenswert, ob derartige Reservebildungen auch zu Sicherung dieser Privilegien dienen.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass der OeNB von Wirtschaftsprüfern empfohlen worden ist, ihre Reserven um 200 Millionen Euro aufzustocken?
2.
Welche Gründe liegen dieser Empfehlung zugrunde?
3.
Ist eine Umsetzung dieser Maßnahmen durch die OeNB geplant?
4.
Wann soll die Umsetzung erfolgen und wie soll diese konkret aussehen?
5.
Stimmt es, dass die bestehenden Pensionsrückstellungen der OeNB zur Erfüllung der bestehenden Pensionsverpflichtungen nicht ausreichen?
6.
Wie sehen die Pensionsverpflichtungen konkret aus (Zahl der Berechtigten, Bezugsgruppen, höchstmöglicher Bezug, etc.), bzw. wie hoch sind diese insgesamt?
7.
Wie viel Mittel fehlen in den Pensionsreserven zur Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen konkret?
8
Dient die geplante Erhöhung der Reserven auch zur Sicherstellung der bestehenden Pensionsverpflichtungen?
9.
Ist es richtig, dass der durch die OeNB an den Bund abzuführende Gewinnanteil um den Betrag sinken würde, der zur Reservenbildung genutzt werden würde?
Wien, 29.05.2009