2247/J XXIV. GP
Eingelangt am
29.05.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend freie/ausgeschriebene Planstellenbesetzung im Bereich des
Landespolizeikommandos Oberösterreich
Im Bereich
des Landespolizeikommandos Oberösterreich war im Dezember
2008/Jänner 2009 in
der Organisations- und Einsatzabteilung FB OEA 3 die Funktion
eines Landeseinsatztrainers (E 2a/5) ausgeschrieben; für diese
Funktion haben sich
mehrere
KollegInnen beworben. Dem Vernehmen nach erfolgte die Besetzung der
Position
nicht nach dem Prinzip des Bestqualifizierten, sondern nach
parteipolitischem
Kalkül.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Entspricht es den Tatsachen, dass sich laut Ausschreibung für die
Funktion eines
Landeseinsatztrainers
(E 2a/5) in der Organisations- und Einsatzabteilung FB OEA 3
auch
Exekutivbedienstete der Verwendungsgruppe E 2b bewerben konnten? Wenn
ja,
warum? Wird dies bei ähnlichen Positionen künftig auch
der Fall sein?
2.
Wie viele KollegInnen haben sich für die
Funktion eines Landeseinsatztrainers (E
2a/5)
in der Organisations- und Einsatzabteilung FB OEA 3 beworben?
3.
Wie viele der sich bewerbenden KollegInnen waren E
2a-Exekutivbedienstete? Wie
viele
der sich bewerbenden KollegInnen waren E 2b-Exekutivbedienstete?
4.
Nach welchen
Kriterien erfolgte die Bewertung der Qualifikationen und die
Reihung der sich bewerbenden
Exekutivbediensteten? Wurde ein Reihungsvorschlag
erstellt, durch wen und wie lautete dieser?
5.
Was war die Ursache dafür, dass nicht der bestgereihte
E2a-Kandidat für die
ausgeschriebene
Funktion eines Landeseinsatztrainers ausgewählt wurde?
6.
Wurde das Landespolizeikommando (LPK) von der Personalvertretung bzw
vom
Fachausschuss
(FA) auf eine andere Variante (bestgereihter E2a) hingewiesen oder
hat der FA sofort dem Vorschlag des LPK zugestimmt?
7.
Ist seitens Ihres Ressorts geplant, die Besetzung der Funktion eines
Landeseinsatztrainers
(E 2a/5) in der Organisations- und Einsatzabteilung FB OEA 3
einer
Überprüfung zu
unterziehen?