2249/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Walter Schopf, Hermann Krist

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend neue Zuständigkeiten für beendende Maßnahmen gemäß FPG

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

im Koalitionsübereinkommen der Bundesregierung ist niedergeschrieben, dass die
Zuständigkeit über die beendenden Maßnahmen laut Fremdenpolizeigesetz von den
Bundespolizeidirektionen und den Bezirkshauptmannschaften an die
Sicherheitsdirektionen
übertragen werden sollen.

Da bis dato nur recht wenige und sehr vage Informationen über die Auswirkungen
und Konsequenzen dieser Reform veröffentlich sind, besteht darüber-
verst
ändlicherweise -Verunsicherung innerhalb den derzeit und möglicherweise
künftig damit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres nachstehende

Anfrage

1.            Was sind die konkreten Zielsetzungen der Übertragung der beendenden
Maßnahmen hin zu den Sicherheitsdirektionen?

2.            Da davon auszugehen ist, dass eines der Ziele die Erhöhung der Effizienz ist:
Wo soll der Schwerpunkt dieser Effizienzsteigerung liegen? Gibt hierfür bereits
Annahmen bzw. Hochrechnungen?

3.            Gibt es bereits Pläne darüber, welche der bisherigen Aufgaben der
Bundespolizeidirektionen und der Bezirkshauptmannschaften laut
Fremdenpolizeigesetz im Detail zu den Sicherheitsdirektionen
wandern"?

4.            Wenn ja, wie sehen sie aus?

5.            Wieviel zusätzliches Personal werden die Sicherheitsdirektionen zur
Erledigung der hierdurch
übertragenen Aufgaben benötigen bzw. erhalten?

6.     Für den Fall, dass neues Personal aufgenommen werden muss - wie ist dies
mit dem aktuell aufrechten Aufnahmestopp im Bereich des
öffentlichen
Dienstes bzw. des Bundesministerium f
ür Inneres in Einklang zu bringen?


7.                Neben den Personalkosten werden vermutlich auch Kosten für Büros,
Umbauarbeiten, Lagerung der Daten, usw. entstehen. Gibt es dafür bereits
Einsch
ätzungen?

8.                Wenn ja, auf wie viel werden sich diese Kosten belaufen?

9.                Wer wird die Berufungsbehörde?

10.Falls der Unabhängige Verwaltungssenat als Berufungsbehörde definiert wird,
wird vermutlich auch dort ein Bedarf an Mehrpersonal entstehen. Gibt es dafür
bereits Annahmen bzw. Hochrechnungen?

11.Wenn nein, wie kann ohne die Erhöhung des hierfür betrauten Personals
verhindert werden, dass es zu Verz
ögerungen in der Bearbeitung des
jeweiligen Falls kommt?

12.   Die Übertragung der Rechte bedingt auch den Austausch bzw. Transfer von
Akten - dies sowohl digital, wie auch in Papierform. Wie wird dieser von
Statten gehen?

13.   Wie kann gewährleistet werden, dass dabei der Datenschutz gesichert bleibt?

14.   Gibt es bereits Annahmen über mögliche Kosten für diesen Datentransport"?

15.   Wenn ja, auf wie viel belaufen sich diese?

16.   Wenn nein, wann wird es erste Kostenschätzungen dafür geben?

17.   Eine Folge der Kompetenzübertragung hin zu den Sicherheitsdirektionen ist
eine Zentralisierung eben dieser, verbunden mit durchschnittlich l
ängeren
Wegen und schlechterer Erreichbarkeit. F
ür die Behörde wird dies vermehrte
Dienstwege und somit erh
öhte Verwaltungskosten bedeuten. Gibt es dafür
bereits Annahmen bzw. Hochrechnungen?

18.   Wenn ja, wie lauten diese?

19.   Wenn nein, ab wann werden diese vorliegen?