2249/J XXIV. GP
Eingelangt am
29.05.2009
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck, Walter Schopf, Hermann Krist
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend neue Zuständigkeiten für beendende Maßnahmen gemäß FPG
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
im
Koalitionsübereinkommen der Bundesregierung ist niedergeschrieben,
dass die
Zuständigkeit über die
beendenden Maßnahmen laut Fremdenpolizeigesetz von den
Bundespolizeidirektionen
und den Bezirkshauptmannschaften an die
Sicherheitsdirektionen übertragen werden sollen.
Da bis dato
nur recht wenige und sehr vage Informationen über die
Auswirkungen
und
Konsequenzen dieser Reform veröffentlich sind, besteht darüber-
verständlicherweise -Verunsicherung innerhalb den derzeit und möglicherweise
künftig damit
betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres nachstehende
Anfrage
1.
Was sind die konkreten Zielsetzungen der Übertragung
der beendenden
Maßnahmen hin
zu den Sicherheitsdirektionen?
2.
Da davon auszugehen ist, dass eines der Ziele die Erhöhung der
Effizienz ist:
Wo
soll der Schwerpunkt dieser Effizienzsteigerung liegen? Gibt hierfür bereits
Annahmen bzw.
Hochrechnungen?
3.
Gibt es
bereits Pläne darüber, welche der bisherigen Aufgaben der
Bundespolizeidirektionen und der Bezirkshauptmannschaften laut
Fremdenpolizeigesetz im Detail zu den
Sicherheitsdirektionen „wandern"?
4. Wenn ja, wie sehen sie aus?
5.
Wieviel zusätzliches Personal werden die
Sicherheitsdirektionen zur
Erledigung der hierdurch übertragenen
Aufgaben benötigen bzw. erhalten?
6.
Für den Fall, dass neues Personal aufgenommen werden muss
- wie ist dies
mit dem aktuell aufrechten Aufnahmestopp im Bereich des öffentlichen
Dienstes bzw. des Bundesministerium für Inneres in
Einklang zu bringen?
7.
Neben den Personalkosten werden vermutlich auch Kosten für Büros,
Umbauarbeiten,
Lagerung der Daten, usw. entstehen. Gibt es dafür bereits
Einschätzungen?
8. Wenn ja, auf wie viel werden sich diese Kosten belaufen?
9. Wer wird die Berufungsbehörde?
10.Falls der Unabhängige
Verwaltungssenat als Berufungsbehörde definiert wird,
wird
vermutlich auch dort ein Bedarf an Mehrpersonal entstehen. Gibt es dafür
bereits Annahmen bzw. Hochrechnungen?
11.Wenn nein, wie kann ohne die Erhöhung des
hierfür betrauten Personals
verhindert werden, dass es zu Verzögerungen in der Bearbeitung des
jeweiligen Falls
kommt?
12.
Die Übertragung der Rechte bedingt auch den Austausch bzw.
Transfer von
Akten - dies sowohl
digital, wie auch in Papierform. Wie wird dieser von
Statten gehen?
13. Wie kann gewährleistet werden, dass dabei der Datenschutz gesichert bleibt?
14. Gibt es bereits Annahmen über mögliche Kosten für diesen „Datentransport"?
15. Wenn ja, auf wie viel belaufen sich diese?
16. Wenn nein, wann wird es erste Kostenschätzungen dafür geben?
17.
Eine Folge der Kompetenzübertragung hin zu den
Sicherheitsdirektionen ist
eine Zentralisierung eben dieser, verbunden mit durchschnittlich längeren
Wegen und schlechterer Erreichbarkeit. Für die Behörde wird
dies vermehrte
Dienstwege und somit erhöhte Verwaltungskosten bedeuten. Gibt
es dafür
bereits Annahmen bzw. Hochrechnungen?
18. Wenn ja, wie lauten diese?
19. Wenn nein, ab wann werden diese vorliegen?