225/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Exekutionen aufgrund unrichtiger Anschriften im Firmenbuch

 

Nachstehender Sachverhalt wurde von Frau N. an uns herangetragen:

 

Frau N. ist Mieterin einer Wohnung. Immer wieder hat sie vom zuständigen Bezirksgericht Schriftstücke an ihre Wohnadresse erhalten, die Exekutionsangelegenheiten der Firma M. GesmbH zum Inhalt hatten. Die Firma war ihr gänzlich unbekannt.

 

Auf Nachfrage hat sich ergeben, dass die Firma M. GesmbH die Wohnadresse von N. als Anschrift im Firmenbuch angegeben hat. Auf Grund der Eintragung im Firmenbuch wurde auch im Zentralgewerberegister und bei der Wirtschaftskammer die Wohnadresse von N. als Firmenadresse vermerkt.

 

Die Eintragung im Firmenbuch ist von der Firma M. GesmbH offensichtlich bewusst falsch vorgenommen worden.

 

Die leidtragende dieser Vorgangsweise ist Frau N., die sich immer wieder mit Exekutionsangelegenheiten seitens des Gerichts konfrontiert sieht. Frau N. ist es nach mittlerweile einem (!) Jahr gelungen die unrichtige Anschrift im Firmenbuch streichen zu lassen.

 

Neben dem damit verbundenen Aufwand hat Frau N. jedenfalls bis zur Streichung der Adresse im Firmenbuch, aber auch darüber hinaus ständig in der Angst gelebt mit Gerichtsexekutionen, auch und vor allem während ihrer Abwesenheit (Aufbrechen der Tür etc.) konfrontiert zu sein. Gegen eine unzulässige Exekution stehen zwar Rechtsmittel zur Verfügung, ändern diese aber nichts daran, dass die Betroffenen einen erheblichen Aufwand zu tragen haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE:

 

1.      Sind ihnen die geschilderten Probleme, die keinen Einzelfall darstellen bekannt?

 

2.      Sehen Sie ein Problem darin, dass bei Eintragung ins Firmenbuch kein Nachweis über die Richtigkeit der Zustelladresse notwendig ist?

 

3.      Was für Gründe hat diese Rechtslage?

 

4.      Halten sie eine Änderung im Sinn des Beibringens eines Nachweises ähnlich eines Meldezettels bei der Firmenbucheintragung für sinnvoll?

 

5.      Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Wenn ja, werden sie diesbezüglich eine Gesetzesinitiative setzen?