2260/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundesminister für Finanzen DI Josef Pröll
betreffend Unregelmäßigkeiten in Ausschreibungsverfahren und die Personalbeschaffungspolitik des BMF
Am 2. März 2009 bewarb sich Frau Mag. Klaudia Kalcher fristgerecht um die vom BMF ausgeschriebene Stelle einer Vorständin Bereich Leitung des Finanzamtes der Finanzämter FA07 – Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg und FA09 – Finanzamt Wien 1/23. Ihre inzwischen mehr als 20jährige Tätigkeit als unabhängiger Revisor, Steuerberaterin mit verschiedenen Stationen als freiberufliche Steuerberaterin und Buchprüferin ist der Beleg für die grundsätzliche Eignung von Frau Mag. Kalcher im o.g. Fachbereich.
Der Eingang ihrer Bewerbungsunterlagen wurde Frau Mag. Kalcher am 23. März 2009 durch das BMF, Abteilung I/20 – Grundsatz Personal, bestätigt. Die am Montag, den 4. Mai 2009 erschienenen Pflichtveröffentlichungen gem. § 10 (2) AUSG betreffend die o.g. Stellen wiesen jedoch jeweils nur einen einzigen männlichen Kandidaten aus, der in beiden Fällen als „in höchstem Ausmaß geeignet“ beurteilt wurde.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wurden die Bewerbungen von Frau Mag. Kalcher als Vorständin des Finanzamtes FA07 – Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg oder FA09 – Finanzamt Wien 1/23 bei den Ausschreibungen berücksichtigt?
2. Falls nein, warum nicht?
3. Falls ja, warum wurde Frau Mag. Kalcher im keinem der beiden Verfahren gelistet?
4. Gab es in den beiden Verfahren weitere Kandidaten, die nicht gelistet wurden? Wie viele?
5. Ist diese Praxis im BMF gängig?
6. Falls nein, wird es eine Wiederholung der Ausschreibung geben in der auch die Bewerbung von Frau Mag. Kalcher Berücksichtigung findet?