2261/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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A N F R A G E
der Abgeordneten Vock, Temessl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Haftung von Raiffeisen-Mitgliedern
Die unten stehende Anfrage wurde am 9. März 2009 an den Bundesminister für Finanzen gestellt, der in seiner Beantwortung 1294/AB XXIV. GP darauf hinweist, dass die Beantwortung der gestellten Fragen nach Litera G der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz fällt.
Die Begründung lautete:
„Durch den Einmalerlag eines Mitgliedsbeitrages kann jeder Kunde Mitglied der Raiffeisenkasse werden. Durch ein Email eines dieser Mitglieder wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Mitglieder der Raiffeisenbank angeblich bis zum 20-fachen ihrer Mitgliedsbeiträge haften.
Bei Durchsicht der Homepage der Raiffeisenbank kann man zwar viele Vorteile einer Mitgliedschaft erkennen, man findet jedoch keinen Hinweis für dieses Risiko.
Es ist daher interessant, ob der Finanzmarktaufsicht dieser Umstand bekannt ist, und ob die Finanzmarktaufsicht auch kontrolliert, ob die Mitglieder der Raiffeisenbank über diesen Umstand auch ausreichend informiert werden.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1) Ist es richtig, dass Mitglieder der Raiffeisenbank bis zum 20-fachen ihrer Mitgliedsbeiträge haften?
2) Ist es richtig, dass diese Mitgliedsbeiträge zwischen rund EUR 7,- (ATS 100,-) und EUR 8.000,- (rund ATS 110.082,40) betragen?
3)
Bedeutet dies wirklich, dass
Mitglieder der Raiffeisenbank zumindest mit
EUR 145,35 (ATS 2.000,-) und bis zur Höhe von EUR 160.000,-
(ATS 2,201.648) haften können?
4)
Wie hoch ist die Gesamthaftung
aller Mitglieder der Raiffeisenbank?
5)
Wird dieses Risiko der Mitglieder
von der Raiffeisenbank auch entsprechend (ortsübliche Entschädigung
für „Bankgarantien“) honoriert?
6)
Kontrolliert die
Finanzmarktaufsicht, ob die Kunden der Raiffeisenkasse über dieses Risiko
entsprechend informiert werden?
7)
Ist zu befürchten, dass im
Falle einer Insolvenz der österreichische Staat (und somit die
Steuerzahler) diese Haftungen übernehmen muss?