229/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Erwin Spindelberger

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Landesärztekammern (wie beispielsweise die Ärztekammer Steiermark)

und die internationale Finanzkrise - Verluste von Beitragsgeldern und

Kammervermögen?"

Die „Subprimekrise" in den USA gilt als Auslöser der weltweiten Finanzkrise. Laut Angaben des Internationalen Währungsfonds, ist zurzeit bereits von Verlusten von insgesamt 1,3 Billionen US-Dollar für das Finanzsystem auszugehen. Verschärft wurde diese Situation nicht zuletzt dadurch, dass immer mehr öffentliche Institutionen aber auch Privatanleger ihr Vermögen nicht mehr auf Sparbüchern veranlagten, sondern in höher verzinste „höherwertige" Anlagenformen. Dass gerade die höchsten Renditen mit dem höchsten Risiko verbunden sind, wurde in diesem Zusammenhang weitestgehend ignoriert.

Wichtigster Auslöser für diesen Kollaps war die von diversen Banken über Jahre hinweg aggressiv betriebene internationale Expansion mit Hilfe von gewagten Krediten, denen viele Anleger „erlegen" sind. Gerüchten zufolge soll in diesem Zusammenhang auch die Steiermärkische Ärztekammer durch eine falsche Veranlagungspolitik von massiven Verlusten betroffen sein. Nach den Gerüchten könnte es sich dabei auch um Mittel aus dem Wohlfahrtsfond, also Beitragsgeldern von Mitgliedern handeln. Zu hinterfragen ist daher, ob und wenn ja in welcher Form, riskante Veranlagungen durch die Ärztekammer für Steiermark oder andere Landesärztekammern erfolgten. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, ist nämlich zu befürchten, dass aufgrund möglicher Verluste negative Auswirkungen bei etwaigen Versorgungs- und Unterstützungsleistungen für die betroffenen Kammerangehörigen zu erwarten sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an. die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende


Anfrage:

1.    Welche Vorschriften bei der Veranlagung von Beitragsgeldern und Kammervermögen haben die Österreichische Ärztekammer und die einzelnen Landesärztekammern einzuhalten (Aufschlüsselung auf Landesärztekammern und Österreichische Ärztekammer)?

2.                                    Wurden diese Vorschriften in den letzten 5 Jahren (2003-2008) aus Sicht des Ressorts jeweils eingehalten?

Wenn nein, warum nicht?

Mussten in diesen Jahren aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden?

Wenn ja, welche?

3.                                    Nach welchen Kriterien und aufgrund welcher internen Regelungen wurden bzw. werden durch die Österreichische Ärztekammer und die Landesärztekammern Veranlagungen von Kammerbeiträgen und Kammervermögen vorgenommen (Aufschlüsselung auf Landesärztekammern)?

4.                                    In welcher Höhe wurden in den letzten 5 Jahren Geldmittel durch die Österreichische Ärztekammer und die Landesärztekammern am Geld- und Kapitalmarkt veranlagt (Aufschlüsselung auf Landesärztekammern, Österreichische Ärztekammer und jeweils Jahre)?

5.                                    In welchen Aktien, Wertpapieren etc. wurde konkret veranlagt (Aufschlüsselung der Beträge auf die einzelnen Veranlagungen nach Österreichische Ärztekammer und Landesärztekammer)?

6.                                    Welche Veranlagungen wurden in den letzten 5 Jahren von der Österreichischen Ärztekammer und den Landesärztekammern vorgenommen? (Aufschlüsselung der Anlageformen auf Österreichische Ärztekammer und Landesärztekammern sowie Jahre)

7.                                    Wurden in den letzten 5 Jahren für diese Veranlagungen auch Vermögen von zweckgebundenem Sondervermögen, wie etwa jene des Wohlfahrtsfonds verwendet? Wenn ja in welcher Höhe (Aufschlüsselung auf Landesärztekammern und Österreichische Ärztekammer sowie Jahre)?

8.                                    Wurden in den letzten 5 Jahren dafür auch Beiträge von Kammerangehörigen herangezogen?

Wenn ja, welche Beträge (Aufschlüsselung auf Landesärztekammern und Jahre)?


 

9.         Wurden vor solchen Veranlagungen fachkundige Personen wie Vermögenstreuhänder, Vermögensberater etc. hinzugezogen?

Wenn ja, welche Honorare (Provisionen) wurden diesem Personenkreis für diese Beratungstätigkeit bezahlt (Aufschlüsselung auf Veranlagungen nach Landesärztekammern sowie Jahre)?


10.       Wurden in den letzten 5 Jahren vor und bei solchen Veranlagungen die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beigezogen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, haben diese den Verhandlungen zugestimmt?

11.                             Wie und vor allem durch wen erfolgte in den letzten 5 Jahren das Controlling der diversen Veranlagungen in der Österreichischen Ärztekammer sowie in den einzelnen Landesärztekammern?

12.                             Wie sieht die Performance der aktuellen Veranlagungen per 30.11.2008 aus (Aufschlüsselung auf einzelne Landesärztekammern und die Österreichische Ärztekammer)?

13.                             Sind zum jetzigen Zeitpunkt (30.11.2008) Verluste bei diesen Veranlagungen zu erwarten?

Wenn ja, in welcher Höhe (Aufschlüsselung auf Landesärztekammern und die

Österreichische Ärztekammer)?

Wenn nein, können Verluste ausgeschlossen werden?

14.                             Welche konkreten Veranlagungen haben zu Verlusten geführt (Aufschlüsselung auf Veranlagungen, Landesärztekammern sowie Jahre)?

15.                             Sind durch diese Verluste Auswirkungen auf Ansprüche diverser Versorgungs- oder Unterstützungsleistungen für die Kammerangehörigen zu erwarten?

16.                             Haben diese Verluste Auswirkungen auf zukünftige Pensionsansprüche und Pensionsleistungen der Kammerzugehörigen?

Wenn ja, wie werden sich diese konkret auf die Mitglieder auswirken?

17.       Welche Einnahmen wurden in den letzten 5 Jahren durch diese Veranlagungen erzielt (Aufschlüsselung auf Österreichische Ärztekammer und Landesärztekammern)?