2331/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.06.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
Die im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft gesetzte Initiative gegen „Harmful Traditional Practices“, die Meldedatenbank zu Zwangsverheiratungen, wurde eingestellt, weil nur einige wenige Fälle gemeldet wurden und sie daher als ungeeignet zur Erhebung von statistischen Grundlagen erachtet wurde. Offen bleibt, ob das Ausmaß der Betroffenheit von Zwangsheirat in Österreich aufgrund von Erhebungen in Beratungseinrichtungen und bei Helplines systematisch erfasst wird.
Je nachdem wie die Debatte geführt wird, kann sie den Schutz junger Menschen vor Zwangsehe bewirken oder aber zu einer Legitimierung von Einwanderungsbeschränkungen oder zu einer Stigmatisierung und Diskriminierung von Minoritäten beitragen. Damit die beabsichtigte Unterstützung der jungen Menschen innerhalb dieser Gruppen nicht in eine Dämonisierung dieser Gruppen umschlägt ist es wichtig, dass beim Thema Zwangsheirat stark auf eine Begrenzung der negativen Auswirkungen der Debatten geachtet wird.
So wie bei allen anderen Formen von Gewalt gegen Frauen geht es auch beim Thema Zwangsheirat sehr stark um Präventionsmaßnahmen, Unterstützung und Empowerment der Opfer. Die Beratung und die Unterbringungsmöglichkeiten für potentielle Opfer müssen den speziellen Bedürfnissen entsprechen. Derzeit fehlt eine adäquate Unterbringungsmöglichkeit für Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
2. Gibt es Erhebungen in den einschlägigen Service-Einrichtungen und Beratungsstellen bzw. aus den Helplines dazu, wie viele Anfragen und Ersuchen um Hilfe in Fällen von Zwangsverheiratung gestellt wurden? Falls ja:
17. Sind die MitarbeiterInnen speziell zu diesen Fragen geschult worden bzw. finden dazu kultursensible Weiterbildungen statt?