2335/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend statistische Daten zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen

 

 

Anlässlich der Europaratskampagne im Jahr 2007 gegen häusliche Gewalt sind alle Mitgliedsstaaten – also auch Österreich – dazu aufgerufen, die Ziele der Kampagne und die Empfehlungen des Europarates REC(2002)5 umzusetzen.

 

Ein Ziel der Europaratskampagne ist es, dass die Mitgliedsstaaten eine umfassende Datensammlung zu allen Gewalttaten anlegen, die so gestaltet ist, dass sie sowohl zur Analyse der geschlechtsspezifischen Dimension von Gewalt als auch zum Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten geeignet ist. In Österreich gibt es derzeit noch keine umfassende und geschlechtsspezifische Datenerfassung.

 

Auch in der UN-Studie zu Gewalt gegen Frauen aus dem Jahr 2006 wird kritisiert, dass viele Länder es verabsäumen, verlässliche und vergleichbare Daten zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen zu erheben. Daher wird gefordert, dass alle Staaten die Verantwortung für eine systematische Erfassung und Veröffentlichung aller Formen von Gewalt gegen Frauen tragen sollten. Diese Daten sollten auch erfassen, welche Formen von Gewalt welche Gruppen von Frauen besonders betreffen. Eine Aufschlüsselung der Daten nach Geschlecht, Alter und Art der Gewalttaten ist daher dringend nötig. Eine Neuregelung der statistischen Erfassung von allen – häuslichen und außerhäuslichen – Gewalttaten nach Geschlecht der Opfer und Geschlecht der TäterInnen wäre notwendig, um das tatsächliche Ausmaß solcher Gewalttaten feststellen zu können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wird die Anwendung der Strafrechtsnorm gegen Zwangsverheiratung evaluiert werden? Falls ja, wann und nach welchen Methoden soll dies erfolgen?

 

  1. Wird daran gearbeitet, dass die Strafanträge wegen Ehenötigung nach § 106 Abs. 1 Z 3 StGB in der Verfahrensautomation Justiz von sonstigen Nötigungen getrennt erfasst werden, sodass man die Problemlagebesser erfassen kann?

 

  1. Wird daran gearbeitet, dass die gerichtliche Kriminalstatistik die Fälle der Ehenötigung von Verurteilungen wegen schwerer Nötigung getrennt ausweisen kann?

 

  1. Ist bei Gewaltdelikten an Frauen und Mädchen allgemein an eine gesonderte statistische Erfassung aller häuslicher und außerhäuslicher Straftaten nach Art der Straftat in Kombination mit dem Geschlecht der TäterInnen und dem Geschlecht der Opfer und des Familienverhältnisses bzw. des Verwandtschaftsgrades zwischen TäterInnen und Opfern angedacht?

 

  1. Wenn nein, wie wollen Sie die Ziele der Europaratskampagne umsetzen?

 

  1. Gibt es Daten zu den von Bezirksgerichten verhängten einstweiligen Verfügungen aufgrund des Gewaltschutzgesetzes? Falls nein, wird daran gearbeitet, diese Daten zu erfassen? Falls ja, bitte geben Sie die Ihnen vorliegenden Daten der letzten beiden Jahre (2007 und 2008) an.