2337/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.06.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend FPÖ Wahlkampfveranstaltung in Graz ‑ Wiederbetätigung mittels des
Hitlergrußes
Wahlkampfplakate, die Menschen aufhetzen, die bewusst unterschiedliche Nationalitäten und Religionen gegeneinander ausspielen. Christliche Symbole die bei Parteiveranstaltungen missbraucht werden und Schüren von Ängsten und Hass.
Damit ist Österreich seit wenigen Wochen verstärkt konfrontiert. Der Wahlkampf der FPÖ hat menschenverachtend begonnen und setzt sich noch extremer fort.
Die Wahlkampfveranstaltung der FPÖ am Grazer Hauptplatz am 22.05.2009 gestaltete sich mit wiederbetätigenden Symbolen. Es ist aus den Berichterstattungen des ORFs zu entnehmen, dass sich einige Teilnehmer bei dieser FPÖ-Veranstaltung mittels des Hitlergrußes wieder betätigten. Diese Tatsache verstößt eindeutig dem Verbotsgesetz. Der Berichterstattung des ORFs ist jedoch nicht zu entnehmen, dass die Freiheitliche Partei bzw. der Parteiobmann Strache selbst, reagiert hätte, indem er die Veranstaltung unterbrochen hätte und in Folge die Täter angezeigt hätte. Auch eine Reaktion im Nachhinein gab es bislang von Seiten der FPÖ keine. Mit diesem Hintergrund ist die Distanzierung des FPÖ - Obmanns Strache am 28.05.2009 im Zuge der Budgetdebatte im Nationalrat von jeglicher Form des Antisemitismus erneut nicht einordbar.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher folgende Anfrage an die Bundesministerin für Inneres:
Anfrage:
1. Wie viele Anzeigen gab es im Jahr 2008 grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Verbotsgesetz?
2. Wie viele Exekutivbeamt waren am 22.05.2009 bei der FPÖ ‑ Wahlkampfveranstaltung am Grazer Hauptplatz vor Ort?
3. Wie viele waren davon in Uniform, wie viele in Zivil und von welchen Organisationen?
4. Haben die ExekutivbeamtInnen jene TeilnehmerInnen, die sich mittels des Hitlergrußes wieder betätigten, wahrgenommen?
5. Wenn diese wahrgenommen wurden, wie wurde reagiert?
6. Wurden seitens der Exekutive Erhebungsmaßnahmen zur Ausforschung der Täter eingeleitet?
7. Kam es aufgrund dieser Vorfälle zu einer Unterbrechung der Veranstaltung?
8. Hat der Veranstalter, de facto die FPÖ, unterbrechen lassen?
9. Hat der Veranstalter gegen die Täter Anzeige erstattet?
10. Wurde die Exekutive oder die Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet?