2345/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Tierhaltende Betriebe in der Landwirtschaft (Zucht- und Mastbetrieb) im
Jahr 2008“
Mit der AB
4334/XXIII.GP vom 07.07.2008 wurden die entsprechenden Fragen der
gleichlautenden
Parlamentarischen Anfrage beantwortet.
Aus
systematischen Gründen wurden dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen
Zahlen
und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Amtstierärzte sind nach dem österreichischen Bundestierschutzgesetz
(BTSchG) für die Kontrollen des
Tierschutzes in tierhaltenden Betrieben der
Landwirtschaft zuständig?
Wie
viele Vollzeitkräfte gibt es mit Stichtag 01.01.2009 davon in den
einzelnen
Bundesländern
(Vollbeschäftigungsäquivalente)?
2. Wie viele
diesbezügliche Kontrollen durch Kontrollorgane wurden vor Ort in
tierhaltenden Betrieben der
Landwirtschaft Jahr 2008 durchgeführt?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3.
Wie viele Verdachts- und Nachkontrollen mussten 2008 durchgeführt
werden?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Verdachtskontrollen und welche die
Nachkontrollen
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
4. Wie wurden die Nachkontrollen im Jahr 2008 organisiert und durchgeführt?
5. In wie
vielen Fällen wurden 2008 die Mindestanforderungen an die Tierhaltung
(nach den
Tierhaltungsverordnungen) nicht
eingehalten?
Wie
viele Bescheide oder sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung mussten
deswegen
durch
die Behörde erlassen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
6. In wie vielen Fällen wurde ein überhöhter Tier-(Mast-)Bestand festgestellt?
Wie viele
Bescheide oder sonstige Anordnungen zur Mängelbehebung mussten deswegen
erlassen
werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
7. Zu welchen
konkreten behördlichen Maßnahmen (z.B. nach dem Tierschutzgesetz,
Gewerberecht, WRG) führten
jeweils diese Kontrollen?
Wie
viele mussten bescheidmäßig aufgetragen werden (Aufschlüsselung
der Maßnahmen
jeweils auf
Bundesländer)?
8. Wie oft wurden in
Österreich im Jahr 2008 den Haltern von Zucht- bzw. Mastbetrieben
durch den jeweiligen
zuständigen Amtstierarzt „Maßnahmen zur Herstellung des
rechtsmäßigen Zustandes der Tierhaltung" aufgetragen?
Wie
viele davon wurden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung
jeweils nach
Bundesländern)?
9. In wie vielen
Fällen musste im Jahr 2008 deswegen die Tötung von Tieren angeordnet
und durchgeführt werden?
Wie viele Betriebe betraf es?
Wie viele Tiere mussten jeweils getötet werden (Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?
10. In wie vielen Fällen
wurden im Jahr 2008 nach derartigen Kontrollen in Tierhaltenden
Betrieben der Landwirtschaft durch
Kontrollorgane (z.B. Amtstierärzte) gerichtliche
Anzeigen nach § 222 StGB (Verdacht s der Tierquälerei) erstattet
(Aufschlüsselung
jeweils nach Bundesländern)?
11. In wie vielen Fällen
wurden im Jahr 2008 nach derartigen Kontrollen in Tierhaltenden
Betrieben der Landwirtschaft durch Kontrollorgane (z.B. Amtstierarzt) Anzeigen
nach
dem Wasserrechtsgesetz erstattet?
Wie
viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils
nach
Bundesländern)?
12. In wie vielen Fällen
wurden im Jahr 2008 nach behördlichen Kontrollen in tierhaltenden
Betrieben der Landwirtschaft durch
Kontrollorgane (z.B. Amtstierarzt) Anzeigen nach
dem Bundestierschutzgesetz (BTSchG) erstattet?
Welche Delikte wurden jeweils angezeigt?
Wie viele davon betrafen Zucht- bzw. Mastbetriebe (Aufschlüsselung jeweils nach
Bundesländern)?
13.
Welche Ergebnisse enthielten die dazu der damaligen Bundesministerin
für Gesundheit,
Familie
und Jugend übermittelten Berichte der Bundesländer für das Jahr
2008?
Welche Defizite
wurden in der Tierhaltung festgestellt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?
14. Wie werden diese Berichte dem Parlament übermittelt?
15.
Wie viele Kontrollen wurden nach den Veterinär- und
lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen
im Jahr 2008 direkt in den tierhaltenden Betrieben der Landwirtschaft
durchgeführt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländern)?
16.
Zu welchen konkreten behördlichen Maßnahmen (z.B. nach dem
Veterinärrecht) führten
in
diesem Jahr jeweils diese Kontrollen?
Wie viele
werden bescheidmäßig aufgetragen (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?
17. In wie vielen Fällen
musste in diesem Jahr die Sperre von Betrieben wegen Verstoßes
gegen lebensmittelrechtliche oder
veterinärrechtliche Bestimmungen angeordnet werden
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
18. In wie vielen Fällen mussten in diesem
Jahr eine Betriebssperre nach den Bestimmungen
des
Tierarzneimittelkontrollgesetzes bzw. der Rückstandsverordnung
verfügt werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
19. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2008 nach
behördlichen Kontrollen Anzeigen nach
dem Tierarzneimittelkontrollgesetz erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer
und Art der Delikte)?