236/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2008
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Personalstände bei den Wiener Kriminalkommissariaten

Für eine effiziente Arbeit im Bereich der inneren Sicherheit sind statistische Daten von besonderer Bedeutung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Planstellen bestanden für das Kriminalkommissariat Nord mit 1. Juli 2008?

2.   Wie viele KriminalbeamtInnen waren mit 1. Juli 2008 dem Kriminalkommissariat Nord zugewiesen?

3.   Wie lautete der tatsächliche Personalstand des Kriminalkommissariats Nord mit Stand 1. Juli 2008?

4.   Wird es seitens des BMI beabsichtigt, 2008 oder 2009 Dienststellenzusammenlegungen im Kriminalkommissariat Nord vorzunehmen?

5.   Wenn ja, werden ausschließlich organisatorische Änderungen vorgenommen oder soll es auch zu Versetzungen von KriminalbeamtInnen kommen?

6.   Wenn ja, wohin sollen die dann überzähligen KriminalbeamtInnen versetzt werden und wann sollen diese Versetzungen wirksam werden?

7.   Wie viele Überstunden bzw. wie viel Mehrarbeit wurde im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2008 von den KriminalbeamtInnen des Kriminalkommissariats Nord geleistet?

8.   Wie wird die Leistung von Journaldiensten (Nachtdiensten etc.) und Überstunden bzw. Mehrarbeiten durch die KriminalbeamtInnen im Kriminalkommissariat Nord abgegolten?

9.   Im Kriminalkommissariat Nord betrafen in den ersten neun Monaten des heurigen Jahres 64,25 Prozent der gesamten Meldungen (Erstelldatum ab dem inkl. 1. Januar 2008/ Tatzeit ab dem inkl. 1. April 2007) Eigentumsdelikte, die vom Ref2 Gr1 und Gr2 sowie dem Ref3 Gr1 bearbeitet werden. Werden diese drei Dienststellen hinkünftig auch die ihrem prozentuellen Arbeitsaufwand entsprechende Personalausstattung erhalten?

10. Wie viele Planstellen bestanden jeweils für die Kriminaldirektionen 1, 2 und 3, die Kriminalkommissariate West, Mitte, Zentrum Ost und Süd, das Landeskriminalamt EGS sowie für die Kriminalpolizeilichen Beratung - Schauraum mit 1. Juli 2008?

11. Wie viele KriminalbeamtInnen waren mit 1. Juli 2008 jeweils den Kriminaldirektionen 1, 2 und 3, den Kriminalkommissariaten West, Mitte, Zentrum Ost und Süd, dem Landeskriminalamt EGS sowie der Kriminalpolizeilichen Beratung - Schauraum zugewiesen?

12. Wie viele KriminalbeamtInnen versahen mit 1. Juli.2008 jeweils tatsächlich Dienst bei den Kriminaldirektionen 1, 2 und 3, den Kriminalkommissariaten West, Mitte, Zentrum Ost und Süd, dem Landeskriminalamt EGS sowie bei der Kriminalpolizeilichen Beratung - Schauraum?

13. Wird es seitens des BMI beabsichtigt, 2008 oder 2009 Dienststellenzusammen­legungen in den Kriminaldirektionen 1, 2 und 3, den Kriminalkommissariaten West, Mitte, Zentrum Ost und Süd, dem Landeskriminalamt EGS sowie bei der Kriminalpolizeilichen Beratung - Schauraum vorzunehmen?

14. Wenn ja, werden ausschließlich organisatorische Änderungen vorgenommen oder soll es auch zu Versetzungen von KriminalbeamtInnen kommen?

15. Wenn ja, wohin sollen die dann überzähligen KriminalbeamtInnen versetzt werden und wann sollen diese Versetzungen wirksam werden?

16. Wie viele Überstunden bzw. wie viel Mehrarbeit wurde im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2008 von den KriminalbeamtInnen der Kriminaldirektionen 1, 2 und 3, den Kriminalkommissariaten West, Mitte, Zentrum Ost und Süd, dem Landeskriminalamt EGS sowie von der Kriminalpolizeilichen Beratung - Schauraum geleistet?

17. Wie wird die Leistung von Journaldiensten (Nachtdiensten etc.) und Überstunden bzw. Mehrarbeiten durch die KriminalbeamtInnen in den Kriminaldirektionen 1, 2 und 3, den Kriminalkommissariaten West, Mitte, Zentrum Ost und Süd, dem Landeskriminalamt EGS sowie bei der Kriminalpolizeilichen Beratung - Schauraum gegolten?