2362/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend "Aktionsplan Konsumentenschutz"

 

Im Regierungsübereinkommen wird im Kapitel „Konsumentenschutz und Verbrauchergesundheit“ festgehalten, dass es erstmals einen „Aktionsplan Konsumentenschutz“ geben soll, der eine konsumentenpolitische Strategie für Österreich festlegen soll.

 

Da es sich aber beim Konsumentenschutz um eine typische Querschnittsmaterie handelt, gibt es vielfach Zuständigkeiten anderer Ministerien für konsumentenpolitische Vorhaben.

 

Ein Aktionsplan scheiterte daher in der Vergangenheit – wie im Initiativantrag 510/A der SPÖ aus der XXII. GP anschaulich aufgezeigt – daran, dass diese Kompetenzprobleme nie gelöst wurden und nie ein starkes Konsumentenschutzministerium geschaffen wurde.

 

Nach damaliger Ansicht der SPÖ in ihrem Initiativantrag wäre es erforderlich, dass dem Konsumentenschutzministerium Kompetenzen in den Bereichen Lebensmittel und Futtermittelsicherheit, Preisüberwachung, Preisauszeichnung, Marktbeobachtung und Warenkennzeichnung zukommen.

 

Nach der BMG-Novelle 2009 ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in dieser Gesetzgebungsperiode für Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz fällt, sowie die Koordination der Konsumentenpolitik zuständig.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Gibt es Ihrer Ansicht nach aufgrund der BMG-Novelle 2009 eine Kompetenz des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Schaffung eines „Aktionsplans Konsumentenschutz“?

 

2.      Wenn ja, was sollen die Schwerpunkte des „Aktionsplanes Konsumentenschutz“ sein?

 

3.      Wer soll den des „Aktionsplan Konsumentenschutz“ erarbeiten?

 

4.      Ist geplant, Sozialpartner, NGO’s oder ExpertInnen bei der Erarbeitung des „Aktionsplanes Konsumentenschutz“ beizuziehen?

 

5.      Wenn ja, welche?

 

6.      Bis wann ist mit der Vorlage eines „Aktionsplanes Konsumentenschutz“ zu rechnen?

 

7.      Wäre Ihrer Ansicht nach eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in den Bereichen Lebensmittel und Futtermittelsicherheit, Preisüberwachung, Preisauszeichnung, Marktbeobachtung und Warenkennzeichnung sinnvoll?

 

8.      Wenn ja, in welchen Bereich besonders und warum?

 

9.      Wenn nein, warum?

 

10.    Welche Angelegenheiten des Konsumentenschutzes fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wenn es in der BMG-Novelle 2009 heißt, dass dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in dieser Gesetzgebungsperiode die Zuständigkeit für den Konsumentenschutz zukommt, soweit dieser nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz fällt?