2378/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.06.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sachwalterschaft
Gemäß § 268 Abs 1 ABGB ist einer volljährigen Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, auf ihren Antrag oder von Amts wegen ein Sachwalter zu bestellen, wenn sie alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen vermag.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage