238/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard P. Köfer u. Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Lynchjustiz in der Türkei

Ein Parameter für die EU-Tauglichkeit eines Landes stellt die unmißvertständliche Anerkennung jener rechtsstaatlichen Prinzipien dar, wie sie im Grundkonsens von den EU-Mitgliedsländern wechselseitig anerkannt u. praktiziert werden. Dazu zählt die Lynchjustiz jedenfalls nicht.

Aus der Türkei wurde Anfang November dieses Jahres ein Fall in den Medien publik, bei dem ein wütender Mob einen unschuldigen Menschen lynchte. Eine Grundschülerin aus Istanbul beklagte sich angeblich über unsittliche Anträge eines Motorradfahrers. In der Folge sollen mehr als 50 Männer einen der Tat verdächtigten Mann verprügelt haben. Der Mann, der gar nicht die gesuchte Person gewesen sein soll, starb wenig später im Krankenhaus an den erlittenen Verletzungen.

Bezug nehmend auf den eben dargestellten Sachverhalt stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.      Hat sich der Vorfall in der dargestellten Weise zugetragen? Wenn nein, wie dann?

2.      Werden die Männer, die Lynchjustiz betrieben haben, gerichtlich verfolgt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Strafe droht ihnen?

3.      Wie sieht der persönliche Hintergrund der Männer aus, die die Lynchjustiz verübten? (Gefragt sind Alter, Schulbildung, berufl. Tätigkeit)

4.      Hat einer oder mehrere der, an der Lynchjustiz beteiligt gewesenen, Männer einen Bezug zu einem EU-Land? Wenn ja, zu welchem und in welcher Form? (Unter Bezug zu EU-Land wird verstanden, dass er/sie in einem EU-Land geboren wurde(n), zur Schule gegangen ist/sind und/oder/bzw. gearbeitet hat/haben)

5.      Gibt es irgend einen Hinweis, dass bei dem oben geschilderten Vorfall religiöse oder rassistische Motive eine Rolle gespielt haben könnten? (zb.: dass der gelynchte Motorradfahrer einer religiösen Minderheit angehörte, das belästigte Mädchen Kopftuch trug etc.)

6.  Gab es in der Türkei vor diesem Vorfall in den letzten fünfzig Jahren bereits einmal einen Fall von Lynchjustiz? Wenn ja, wann?

7.      Wann gab es die letzte Lynchjustiz in der Geschichte eines der EU-Mitgliedsländer?

8.      Was bedeutet dieser Vorfall - gemeint ist die Lynchjustiz - für die weitere Annäherung der Türkei an Europa?